Rechtsprechung
| RFH, 23.06.1931 - I e A 76/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 14.07.1982 - II R 125/79
Zur gemischten Schenkung bei Erbauseinandersetzung
Gemischte freigebige Zuwendungen können auch im Rahmen von Erbauseinandersetzungen stattfinden, wenn einem Erben mehr zugeteilt wird, als er bei einer Erbauseinandersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den Verfügungen von Todes wegen erhielte, sofern nicht die eingetretene Bereicherung auf Kosten anderer gerade der Beseitigung einer Ungewißheit oder eines Streites darüber hat dienen sollen, was dem Erben bei Auflösung der Erbengemeinschaft zufiele (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 23. Juni 1931 I e A 76/31, RFHE 29, 92, 93, RStBl 1931, 560; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, Der Betrieb - DB - 1963, 1357). - BFH, 11.10.1957 - III 139/56 U
Erbschaftssteuerliche Behandlung eines Erbvergleiches - Steuerliche …
Während ersterenfalls der Vergleich nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs auch erbschaftsteuerlich maßgebend ist (vgl. statt aller die Urteile III e 24/38 vom 14. Juli 1938, Reichssteuerblatt - RStBl - 1938 S. 857 und III e 16/41 vom 30. Juli 1942, RStBl 1942 S. 1063), ist im zweiten Fall der Vergleich erbschaftsteuerlich nicht zu berücksichtigen (vgl. statt aller die Urteile I a A 67/21 vom 5. Juli 1921, Slg. Bd. 6 S. 341-346 -, I e A 76/31 vom 23. Juni 1931, Slg. Bd. 29 S. 92-93 -, RStBl 1931 S. 560 und III e 28/38 vom 14. März 1940, Slg. Bd. 48 S. 196-203 -, RStBl 1940 S. 417-420 -).
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