Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.12.2009 - I-10 W 97/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Nachabfindungsansprüche der weichenden Erben bei Grundstücksverkäufen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 13 Abs. 1 S. 2 HöfeO
Nachabfindungsansprüche der weichenden Erben bei Grundstücksverkäufen - Deutsches Notarinstitut
HöfeO § 13
Nachabfindung durch Hofnachfolger bei Erwerb auf Grund eines Hofübergabevertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 13
Berechnung von Nachabfindungsansprüchen gegen den Hoferben nach Veräußerung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung von Nachabfindungsansprüchen gegen den Hoferben nach Veräußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüdinghausen, 12.07.2007 - 2 Lw 46/05
- OLG Hamm, 15.12.2009 - I-10 W 97/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 11.10.2005 - 10 W 147/04
Auflagenbedingte Verpflichtung des Vermieters zur konkreten Angabe der Höhe der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 10 W 97/07
Wegen dieser Vorgänge haben die Antragstellerinnen bereits in dem Verfahren 2 Lw 33/97 AG Lüdinghausen = 10 W 147/04 OLG Hamm Nachabfindungsansprüche geltend gemacht.Rn. 38 Abzuziehen seien ferner Kostenerstattungsansprüche aus dem Verfahren 2 Lw 33/97 AG Lüdinghausen = 10 W 147/04 OLG Hamm mit ca. 10.000,00 Euro gegen jede der beiden Antragstellerinnen.
Auf Antrag des Antragsgegners vom 07.11.2005 hob der Senat mit Beschluss vom 13.12.2005 (10 W 147/04) die einstweilige Anordnung des Landwirtschaftsgerichts Lüdinghausen vom 10.09.1997 auf (Bl. 521 ff der Akte 2 Lw 33/97 AG Lüdinghausen).
Rn. 65 Bezüglich der Aufrechnung des Antragsgegners mit Kostenerstattungsansprüchen haben die Antragstellerinnen ihrerseits mit Schreiben vom 22.10.2007 die Aufrechnung mit den im Beschluss des OLG Hamm vom 07.08.2007 in dem Verfahren 10 W 147/04 festgestellten Forderungen erklärt.
Rn. 68 Die Akten 2 LW 33/97 AG Lüdinghausen = 10 W 147/04 OLG Hamm und die Grundakten von G2 Blatt 0528 und Blatt 1295 AG Lüdinghausen lagen zur Information des Senats und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rn. 99 Die Quote, mit der die Antragstellerinnen an dem Erlös zu beteiligen sind, beträgt 1/3, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 7. März 2006 in dem Verfahren 10 W 7/06 und 07.08.2007 in dem Verfahren 10 W 147/04 ausgeführt hat.
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 07.08.2007 in dem Verfahren 10 W 147/04 ausgeführt hat, ist es angemessen, die Vorempfänge entsprechend dem Verhältnis der damaligen Gesamtfläche des übertragenen Hofes zu den Flächen der übertragenen Grundstücke anzurechnen.
Rn. 114 Der Antragsgegner hat die Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen aus dem Verfahren 2 Lw 33/97 AG Lüdinghausen = 10 W 147/04 OLG Hamm erklärt.
Die Aufrechnung wurde erklärt mit Ansprüchen der Antragstellerinnen aus dem Beschluss des Senats vom 07.08.2007 in dem Verfahren 10 W 147/04 in Höhe von jeweils 2.367,81 Euro zuzüglich Zinsen, die sich nach der vorgelegten Forderungsaufstellung auf 1.144,30 Euro belaufen.
Die Sicherungshypotheken waren wegen fehlender Bestimmtheit unwirksam, wie der Senat mit Beschluss vom 13.12.2005 in dem Verfahren 10 W 147/04 ausgeführt hat.
- OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 10 W 91/11
Umfang der Kostenerstattung im Streitgenossenprozess
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist die Zweckmäßigkeit der von den verklagten Sozietätsmitgliedern getroffenen Verteidigungsmaßnahmen zu überprüfen (vgl. BGH v. 13.10.2011, V ZB 290/10, JURIS; BGH ZMR 2009, 442; BGH MDR 2007, 1160f; OLG Düsseldorf (24.ZS.) JurBüro 2010, 431 und MDR 2007, 747f; OLG Sachsen-Anhalt Beschluss v. 11.08.2005, 12 W 74/05; OLG München AGS 2000, 103; OLG Düsseldorf (10.ZS) Beschluss v. 15.01.2008, I-10W 139/07, v. 11.09.2007, I-10 W 97/07 und MDR 1997, 981;… Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Sozietät"). - OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - 10 W 13/10
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten eines von mehreren Streitgenossen
Im Kostenfestsetzungsverfahren ist die Zweckmäßigkeit der von den verklagten Sozietätsmitgliedern getroffenen Verteidigungsmaßnahmen zu überprüfen (vgl. BGH ZMR 2009, 442; BGH MDR 2007, 1160f; OLG Düsseldorf (24.ZS.) MDR 2007, 747f; OLG Sachsen-Anhalt Beschluss v. 11.08.2005, 12 W 74/05; OLG München AGS 2000, 103; OLG Düsseldorf (10.ZS) Beschluss v. 15.01.2008, I-10W 139/07, v. 11.09.2007, I-10 W 97/07 und MDR 1997, 981;… Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Sozietät").
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