Rechtsprechung
LG Bochum, 04.08.2010 - I-12 O 139/10 |
Volltextveröffentlichung
- anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)
Falsche Rohstoffbezeichnungen sind wettbewerbswidrig
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 1; 3; 4; 8; 12 UWG
Abmahnung falscher Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von Textilien
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz nach Sturz eines Fahrgastes im Bus durch ein Bremsmanöver; Verpflichtung des Fahrgastes eines Busses zum möglichst frühen Hinsetzen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
Im übrigen trifft den Fahrgast im Interesse der eigenen Sicherheit die Obliegenheit, seine Gefährdung dadurch zu vermeiden, dass er namentlich nach dem Einsteigen und vor dem Anfahren des Busses festen Halt sucht, nämlich insbesondere einen Sitzplatz einnimmt, soweit ihm dies möglich ist (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1992, VI ZR 27/92 , NJW 1993, 654, unter II. und III.).Nur wenn dem Fahrer eine schwerwiegende Behinderung eines Fahrgastes erkennbar wird - wie beispielsweise bei Personen mit Krücken oder blinden Personen -, ist er zur besonderen Rücksichtnahme auf diesen Fahrgast verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1992, a. a. O., unter II.).
Allein das Alter des Fahrgastes oder seine Behinderung durch Gepäckstücke begründen noch keine besonderen Rücksichtnahmepflichten des Fahrers (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1992, a. a. O., unter II.).
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
Dabei hat für die Abwägung der Schadensursachen jede Partei der anderen Partei die Umstände, die den Verursachungsbeitrag des anderen erhöhen - wie namentlich ein Verschulden -, nachzuweisen, soweit diese Umstände streitig sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, VI ZR 126/99 , NJW 2000, 3069, unter II. 2. b). - OLG Düsseldorf, 16.02.1998 - 1 U 125/97
Busfahrer darf grundsätzlich sofort nach dem Schließen der Türen abfahren
Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
b) Hinter dem Verschulden des Fahrgastes, der sich im Bus keinen festen Halt verschafft hat, tritt die einfache - also nicht durch ein Verschulden des Fahrers erhöhte - Betriebsgefahr des Busses grundsätzlich vollständig zurück (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2000, 70 [OLG Düsseldorf 16.02.1998 - 1 U 125/97] ; Filthaut, NZV 2008, 226 ff., 230; Wenker, jurisPR-VerkR 18/2010, Anm. 3, jew. m. zahlr. Nachw. aus der Rspr.).