Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 22.11.2010

Rechtsprechung
   LG Bochum, 04.08.2010 - I-12 O 139/10   

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https://dejure.org/2010,40401
LG Bochum, 04.08.2010 - I-12 O 139/10 (https://dejure.org/2010,40401)
LG Bochum, Entscheidung vom 04.08.2010 - I-12 O 139/10 (https://dejure.org/2010,40401)
LG Bochum, Entscheidung vom 04. August 2010 - I-12 O 139/10 (https://dejure.org/2010,40401)
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Volltextveröffentlichung

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Falsche Rohstoffbezeichnungen sind wettbewerbswidrig

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 1; 3; 4; 8; 12 UWG
    Abmahnung falscher Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von Textilien

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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,77680
LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10 (https://dejure.org/2010,77680)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.11.2010 - 12 O 139/10 (https://dejure.org/2010,77680)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. November 2010 - 12 O 139/10 (https://dejure.org/2010,77680)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach Sturz eines Fahrgastes im Bus durch ein Bremsmanöver; Verpflichtung des Fahrgastes eines Busses zum möglichst frühen Hinsetzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
    Im übrigen trifft den Fahrgast im Interesse der eigenen Sicherheit die Obliegenheit, seine Gefährdung dadurch zu vermeiden, dass er namentlich nach dem Einsteigen und vor dem Anfahren des Busses festen Halt sucht, nämlich insbesondere einen Sitzplatz einnimmt, soweit ihm dies möglich ist (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1992, VI ZR 27/92 , NJW 1993, 654, unter II. und III.).

    Nur wenn dem Fahrer eine schwerwiegende Behinderung eines Fahrgastes erkennbar wird - wie beispielsweise bei Personen mit Krücken oder blinden Personen -, ist er zur besonderen Rücksichtnahme auf diesen Fahrgast verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1992, a. a. O., unter II.).

    Allein das Alter des Fahrgastes oder seine Behinderung durch Gepäckstücke begründen noch keine besonderen Rücksichtnahmepflichten des Fahrers (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1992, a. a. O., unter II.).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
    Dabei hat für die Abwägung der Schadensursachen jede Partei der anderen Partei die Umstände, die den Verursachungsbeitrag des anderen erhöhen - wie namentlich ein Verschulden -, nachzuweisen, soweit diese Umstände streitig sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, VI ZR 126/99 , NJW 2000, 3069, unter II. 2. b).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1998 - 1 U 125/97

    Busfahrer darf grundsätzlich sofort nach dem Schließen der Türen abfahren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
    b) Hinter dem Verschulden des Fahrgastes, der sich im Bus keinen festen Halt verschafft hat, tritt die einfache - also nicht durch ein Verschulden des Fahrers erhöhte - Betriebsgefahr des Busses grundsätzlich vollständig zurück (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2000, 70 [OLG Düsseldorf 16.02.1998 - 1 U 125/97] ; Filthaut, NZV 2008, 226 ff., 230; Wenker, jurisPR-VerkR 18/2010, Anm. 3, jew. m. zahlr. Nachw. aus der Rspr.).
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