Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - I-2 U 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 139 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
Abweisung der Patentverletzungsklage betreffend ein Verfahren zur Montage von Dämmstoffplatten, da die angegriffenen Ausführungsformen keinen auf ein wesentliches Element der erfindungsbezogenes Mitte darstellen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juve.de (Kurzinformation)
Patentstreit: Dübelhersteller Fischerwerke gewinnt gegen Ejot
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.04.2017 - 4b O 112/15
- OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - I-2 U 20/17
- OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 21/17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02
Antriebsscheibenaufzug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Dieser besitzt die alleinige Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand, nur er kann daher die Entscheidung treffen, das ihm angebotene oder gelieferte Mittel unter Benutzung der Erfindung zu verwenden (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung;… Senat, Urt. v. 21.03.2013 - I-2 U 73/09).Deshalb kann allein aus dem Umstand, dass der als mittelbarer Patentverletzer in Anspruch Genommene die objektive Eignung des von ihm angebotenen oder vertriebenen Mittels zur unmittelbaren Patentverletzung kennt, nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, das Mittel sei zur Begehung unmittelbarer Patentverletzungen auch bestimmt (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).
Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung enthält kein absolutes Verbot der Lieferung von Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, sondern greift nur dann ein, wenn die Mittel nicht nur zur Benutzung der Erfindung in objektiver Hinsicht geeignet, sondern durch die Angebotsempfänger und/oder Abnehmer der Mittel hierzu auch bestimmt sind (BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).
Von einer oder mehreren mittelbar patentverletzenden Handlungen kann daher erst dann ausgegangen werden, wenn sich das Bestimmtsein der Mittel zu einer unmittelbaren Patentverletzung seitens der Angebotsempfänger und Belieferten für jedes in Betracht kommende einzelne Angebot und für jede einzelne Lieferung feststellen lässt, sofern dies nach den Umständen nicht offensichtlich ist (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).
Rn. 164 Für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des Bestimmtseins der Mittel, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, ist der Patentinhaber darlegungs- und beweispflichtig, der den Dritten wegen mittelbarer Patentverletzung in Anspruch nimmt (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).
Da dieses Tatbestandsmerkmal schwer darzulegen und zu beweisen ist, sieht § 10 Abs. 1 PatG vor, dass es zum Nachweis des Handlungswillens des Abnehmers und der Kenntnis und des Wollens des Anbietenden oder Lieferanten genügt, dass das Bestimmtsein der Mittel zur unmittelbar patentverletzenden Verwendung auf Grund der Umstände offensichtlich ist, so dass zur Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals auf Erfahrungen des täglichen Lebens zurückgegriffen werden kann (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; GRUR 2007, 679, 683 f. - Haubenstretchautomat).
So kann die Erfahrung dafür sprechen, dass ein Mittel zur Benutzung der Erfindung durch die Abnehmer bestimmt wird, wenn der Anbieter oder Lieferant eine klagepatentgemäße Verwendung des Mittels empfiehlt (BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat).
Gleiches kann gelten, wenn ein Mittel infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Patenteingriff führende Benutzung zugeschnitten und zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).
- OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07
Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803 m.w.N.; Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).
In Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsstreitigkeiten ist die Sachdienlichkeit allerdings im Allgemeinen zu bejahen, wenn aus demselben Schutzrecht eine bisher unbekannte abgewandelte Ausführungsform angegriffen wird und es bei der Beurteilung der Unterschiede zwischen beiden Ausführungsformen im Wesentlichen darum geht, aus der Ermittlung des Sinngehalts der Anspruchsmerkmale im Hinblick auf die angewandelte Ausführungsform die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder;… Kühnen, a.a.O., Kap. E Rn. 82).
Rn. 176 bb)Aus dem Vorstehenden ergibt sich zugleich, dass in Fällen wie dem vorliegenden auch die Voraussetzungen des § 533 Nr. 2 ZPO erfüllt sind, es sei denn, die weitere Ausführungsform hätte schon in erster Instanz angegriffen werden können (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder).
- BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02
Haubenstretchautomat
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Da dieses Tatbestandsmerkmal schwer darzulegen und zu beweisen ist, sieht § 10 Abs. 1 PatG vor, dass es zum Nachweis des Handlungswillens des Abnehmers und der Kenntnis und des Wollens des Anbietenden oder Lieferanten genügt, dass das Bestimmtsein der Mittel zur unmittelbar patentverletzenden Verwendung auf Grund der Umstände offensichtlich ist, so dass zur Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals auf Erfahrungen des täglichen Lebens zurückgegriffen werden kann (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; GRUR 2007, 679, 683 f. - Haubenstretchautomat).So kann die Erfahrung dafür sprechen, dass ein Mittel zur Benutzung der Erfindung durch die Abnehmer bestimmt wird, wenn der Anbieter oder Lieferant eine klagepatentgemäße Verwendung des Mittels empfiehlt (BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat).
- BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03
"Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Dieser besitzt die alleinige Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand, nur er kann daher die Entscheidung treffen, das ihm angebotene oder gelieferte Mittel unter Benutzung der Erfindung zu verwenden (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung;… Senat, Urt. v. 21.03.2013 - I-2 U 73/09).Da dieses Tatbestandsmerkmal schwer darzulegen und zu beweisen ist, sieht § 10 Abs. 1 PatG vor, dass es zum Nachweis des Handlungswillens des Abnehmers und der Kenntnis und des Wollens des Anbietenden oder Lieferanten genügt, dass das Bestimmtsein der Mittel zur unmittelbar patentverletzenden Verwendung auf Grund der Umstände offensichtlich ist, so dass zur Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals auf Erfahrungen des täglichen Lebens zurückgegriffen werden kann (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; GRUR 2007, 679, 683 f. - Haubenstretchautomat).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Danach hängt die Sachdienlichkeit der Klageänderung davon ab, ob eine Entscheidung auch über die geänderte Klage im selben Verfahren objektiv prozesswirtschaftlich ist, weil sie den Streitstoff des anhängigen Verfahrens zumindest teilweise ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800, 803 m.w.N.; Senat, InstGE 10, 248 - Occluder). - BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung enthält kein absolutes Verbot der Lieferung von Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, sondern greift nur dann ein, wenn die Mittel nicht nur zur Benutzung der Erfindung in objektiver Hinsicht geeignet, sondern durch die Angebotsempfänger und/oder Abnehmer der Mittel hierzu auch bestimmt sind (BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug). - BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98
Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
So kann die Erfahrung dafür sprechen, dass ein Mittel zur Benutzung der Erfindung durch die Abnehmer bestimmt wird, wenn der Anbieter oder Lieferant eine klagepatentgemäße Verwendung des Mittels empfiehlt (BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat). - OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09
Bus- und Bahn-Chipkarte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Dieser besitzt die alleinige Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand, nur er kann daher die Entscheidung treffen, das ihm angebotene oder gelieferte Mittel unter Benutzung der Erfindung zu verwenden (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; Senat, Urt. v. 21.03.2013 - I-2 U 73/09). - OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 U 96/07
Sachdienlichkeit der Erweiterung der Klage um ein weiteres Patent in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 2 U 20/17
Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, m. w. Nachw.; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 65/21
Klageabweisung wegen Verletzung eines Patents für ein elektrisch beheiztes Gerät …
Dieser besitzt die alleinige Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand, nur er kann daher die Entscheidung treffen, das ihm angebotene oder gelieferte Mittel unter Benutzung der Erfindung zu verwenden (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug;… GRUR 2006, 839 Rn. 22 - Deckenheizung;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2013 - 2 U 73/09, BeckRS 2013, 12504; Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 77).Deshalb kann allein aus dem Umstand, dass der als mittelbarer Patentverletzer in Anspruch Genommene die objektive Eignung des von ihm angebotenen oder vertriebenen Mittels zur unmittelbaren Patentverletzung kennt, nicht ohne weiteres darauf geschlossen werden, das Mittel sei zur Begehung unmittelbarer Patentverletzungen auch bestimmt (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 77).
Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung enthält kein absolutes Verbot der Lieferung von Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, sondern greift nur dann ein, wenn die Mittel nicht nur zur Benutzung der Erfindung in objektiver Hinsicht geeignet, sondern durch die Angebotsempfänger und/oder Abnehmer der Mittel hierzu auch bestimmt sind (BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 77).
Von einer oder mehreren mittelbar patentverletzenden Handlungen kann daher erst dann ausgegangen werden, wenn sich das Bestimmtsein der Mittel zu einer unmittelbaren Patentverletzung seitens der Angebotsempfänger und Belieferten für jedes in Betracht kommende einzelne Angebot und für jede einzelne Lieferung feststellen lässt, sofern dies nach den Umständen nicht offensichtlich ist (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 77).
Rn. 214 Für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des Bestimmtseins der Mittel, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, ist der Patentinhaber darlegungs- und beweispflichtig, der den Dritten wegen mittelbarer Patentverletzung in Anspruch nimmt (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 78).
Gleiches kann gelten, wenn ein Mittel infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Patenteingriff führende Benutzung zugeschnitten und zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 78).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24
Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …
Gleiches kann gelten, wenn ein Mittel infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Schutzrechtseingriff führende Benutzung zugeschnitten und zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; Senat, Urt. v. 22.02.2018 - I-2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 78;… Urt. v. 18.07.2024 - I-2 U 27/24, GRUR-RS 2024, 21335 Rn. 137 - Reinigungszentrifuge;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2022 - I-15 U 65/21, GRUR-RS 2022, 55370 Rn. 107 - Tabaksticks). - OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 17/24
Spenderteil
Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachdienlichkeit ist, dass für die Beurteilung der geänderten Anträge der bisherige Prozessstoff verwendet werden kann; zu verneinen ist sie, wenn ein völlig neuer Streitstoff eingeführt würde, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertbar ist (Senat, InstGE 10, 248 - Occluder, mwN; InstGE 11, 167 - Apotheken-Kommissioniersystem; Urt. v. 22.02.2018 - 2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 65;… Urt. v. 30.09.2021 - 2 U 14/21, GRUR-RS 2021, 30146 Rn. 19 - Klageerweiterung;… Urt. v. 24.06.2021 - I-2 U 116/05, GRUR-RS 2021, 17019 Rn. 47 - Faserstoffbahn, mwN).
- SG Duisburg, 28.02.2025 - S 49 U 125/22 Exemplarisch würden die unveröffentlichten Entscheidungen des Sächsischen LSG, Beschl. v. 29.06.2017 - L 2 U 20/17 B ER und des SG Mannheim, Urt. v. 30.09.2022 - S 2 U 244/21 übersandt.
- OLG Düsseldorf, 18.07.2024 - 2 U 27/24
Klagegebrauchsmuster betreffend eine Zentrifuge zum Zentrifugieren einer …
Gleiches kann gelten, wenn ein Mittel infolge seiner technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf eine zu einem Schutzrechtseingriff führende Benutzung zugeschnitten und zu einem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (BGH, GRUR 2005, 848 (851) - Antriebsscheibenaufzug OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.02.2018 - I-2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rn. 78;… Urt. v. 15.12.2022 - I-15 U 65/21, GRUR-RS 2022, 55370 Rn. 107 - Tabaksticks). - OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 2 U 34/21
Verfügungspatent bezüglich eines Verfahrens zur Trocknung von Fliesenböden und …
Dieser besitzt die alleinige Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand, nur er kann daher die Entscheidung treffen, das ihm angebotene oder gelieferte Mittel unter Benutzung der Erfindung zu verwenden (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2013, Az.: I-2 U 73/09, BeckRS 2013, 12504; Urt. v. 22.02.2018, Az.: I-2 U 20/17, BeckRS 2018, 9235 Rz. 77).
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Rechtsprechung
| BSG, 20.07.2017 - B 2 U 20/17 R |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 05.05.2017 - S 40 U 89/10
- LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 20/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 20/17
Dass die berufsbedingte Erkrankung ggf. den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität), ist keine Voraussetzung einer Listen-BK, wohl aber für eine Leistung (Leistungsfall) (s. nur BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R, UV-Recht Aktuell 2017, 610, m.w.N.). - BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2018 - L 2 U 20/17
Das SG hat die zulässige kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Nr. 1 und § 56 SGG, st. Rspr. des BSG, vgl. nur Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, BSGE 118, 1) mit im Wesentlichen zutreffender Begründung zu Recht abgewiesen.
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