Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - I-2 U 63/12 |
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ArbEG § 9; ArbEG § 12
Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ansprüche eines Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gegenstand des Anspruchs des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft und Rechnungslegung ist u. a. die hergestellte Stückzahl
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gegenstand des Anspruchs des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft und Rechnungslegung ist u. a. die hergestellte Stückzahl
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.06.2012 - 4b O 170/11
- OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - I-2 U 63/12
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung;… Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH, GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 15 - Türbänder).
Rn. 124 Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (GRUR 1998, 689 - Copolyester II, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe) - entschieden, dass dem Arbeitnehmererfinder zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn einschließlich der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten regelmäßig nicht zustehen.
Rn. 126 c)Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II;… vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
Zwar kann die Auskunft und Rechnungslegung - wie ausgeführt - dadurch begrenzt bzw. ausgeschlossen sein, dass berechtigte Interessen des Arbeitgebers der Preisgabe von Geschäfts- und Betriebsinterna entgegenstehen (BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urt. v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 16 - Türbänder;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245).
Zwar kann dem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers - im Rahmen einer Interessenabwägung - unter Umständen auch dadurch genügt werden, dass der Arbeitnehmer anbietet, eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung dahin abzugeben, dass die im Zuge der Auskunft bzw. Rechnungslegung mitgeteilten oder sonst wie erhaltenen Informationen und Unterlagen dritten Personen - mit Ausnahme seiner zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Rechts- und Patentanwälte als Prozessbevollmächtigte - nicht zur Kenntnis zu bringen (vgl. BGH, GRUR 1990, 515, 516 - Marder; GRUR 1998, 689, 693 - Copolyester II;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259).
Rn. 142 Bei der Interessenabwägung zwischen den Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers und dem Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers sind insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe sowie die Frage von Belang, ob der Arbeitnehmer in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGH GRUR 1998, 689, 693 - Copolyester II;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259).
Bei der Prüfung der Höhe des Vertragsstrafenversprechens ist gleichfalls von Bedeutung, ob zwischen Arbeitgeber und ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Wettbewerbssituation besteht (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259; vgl. die Sachverhalte bei BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II und GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; im ersteren Fall stand der Arbeitnehmererfinder in keinem Wettbewerbsverhältnis zu Beklagten und im zweiten Fall war der Arbeitnehmererfinder weder selbst Wettbewerber der Beklagten geworden noch bei einem Unternehmen beschäftigt war, das in einem Wettbewerbsverhältnis zur Beklagten stand).
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07
Türinnenverstärkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung;… Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Der Berechnung der Vergütung die Methode der Lizenzanalogie zugrunde zu legen, empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Erfindung von ihrem Gegenstand her von nicht lediglich innerbetrieblichem Nutzen ist, sondern sich auf zu veräußernde Erzeugnisse bezieht (BGH, GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung).
Rn. 119 Für die Frage, was Gegenstand des Anspruchs des Arbeitnehmererfinders auf Auskunft und Rechnungslegung ist, ist dabei - wie das Landgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat - von der gesetzlichen Regelung auszugehen, deren rechtmäßiger Anwendung die Auskunftspflichten dienen sollen (BGH, GRUR 2010, 223, 225 - Türinnenverstärkung).
Danach ist die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung maßgebliche Bemessungsgröße (BGH, GRUR 2010, 223, 225 -Türinnenverstärkung).
Mit Hilfe der Stückzahlen und dieser Umsätze lässt sich die wirtschaftliche Verwertbarkeit einer Arbeitnehmererfindung für die Zwecke einer Vergütung nach der Lizenzanalogie zuverlässig bestimmen und deshalb sind es diese Daten, auf die der Arbeitnehmererfinder für die Einschätzung des Wertes seiner Diensterfindung angewiesen ist und über die er Auskunft verlangen kann (BGH, GRUR 2010, 223, 225 - Türinnenverstärkung).
Rn. 120 Der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch findet allerdings eine Grenze in den Kriterien der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit (vgl. BGH GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung).
Der Arbeitgeber ist daher, wovon der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. z. B. InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 36 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 30) zu Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, verpflichtet (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung).
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Türinnenverstärkung" (v. 17.11.2009 - X ZR 137/07, GRUR 2010, 223) steht dem nicht entgegen.
Die im dortigen Fall ausgesprochene Verurteilung des Arbeitgebers zur Auskunft über die Herstellungsmengen und -zeiten (Senatsurteil v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnrn. 9 und 35) zum Zwecke der Überprüfung von Einzelauskünften hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 223, 227) aber ausdrücklich gebilligt (die Verurteilung zur Auskunft über Herstellungsmengen und -zeiten ist vom BGH auch in dem dem Urteil des Senats vom 26.03.2009 - I-2 U 6/08 - [juris] nachfolgenden Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 [GRUR 2010, 1035] nicht beanstandet worden).
Rn. 126 c)Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II; vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
- OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Stufenklage auf Auskunft und Rechnungslegung wegen einer Diensterfindung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Der Arbeitgeber ist daher, wovon der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. z. B. InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 36 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 30) zu Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, verpflichtet (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung).
Die Rechtsprechung ist bislang aber gleichwohl davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmererfinder Angaben zu den Herstellungsmengen und -zeiten, auch wenn diese letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, beanspruchen kann, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf;… Senat, Urt. v. 16.08.2001 - I-2 U 105/00;… Urt. v. 07.07.2005 - I-2 U 46/04; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 35 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 15 u. 29).
Die im dortigen Fall ausgesprochene Verurteilung des Arbeitgebers zur Auskunft über die Herstellungsmengen und -zeiten (Senatsurteil v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnrn. 9 und 35) zum Zwecke der Überprüfung von Einzelauskünften hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 223, 227) aber ausdrücklich gebilligt (die Verurteilung zur Auskunft über Herstellungsmengen und -zeiten ist vom BGH auch in dem dem Urteil des Senats vom 26.03.2009 - I-2 U 6/08 - [juris] nachfolgenden Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 [GRUR 2010, 1035] nicht beanstandet worden).
Rn. 126 c)Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II; vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, selbst aus verschiedenen Mitteilungen die Gesamtinformationen herauszuarbeiten (vgl. Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 46 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnr. 38).
- BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99
"Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Auch aus dem wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers lässt sich allerdings der Anteil der Erfindung an diesem Erfolg nicht unmittelbar ablesen; zu seiner Ermittlung bedarf es daher eines Hilfskriteriums (BGH, GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe).Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH, GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 15 - Türbänder).
Dabei besteht zwischen den Kriterien der Erforderlichkeit und der Zumutbarkeit eine Wechselwirkung: Je bedeutsamer die verlangten Angaben für den Vergütungsanspruch sind, desto intensivere Bemühungen um Aufklärung sind dem Arbeitgeber zumutbar; je stärker der Arbeitgeber durch ein Auskunftsverlangen belastet wird, desto sorgfältiger muss geprüft werden, inwieweit die Angaben zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung unumgänglich sind (BGH, GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 15 - Türbänder).
Rn. 124 Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (GRUR 1998, 689 - Copolyester II, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe) - entschieden, dass dem Arbeitnehmererfinder zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn einschließlich der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten regelmäßig nicht zustehen.
Zwar kann die Auskunft und Rechnungslegung - wie ausgeführt - dadurch begrenzt bzw. ausgeschlossen sein, dass berechtigte Interessen des Arbeitgebers der Preisgabe von Geschäfts- und Betriebsinterna entgegenstehen (BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urt. v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 16 - Türbänder;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245).
Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn es um Geschäftsgeheimnisse oder strikt vertrauliche Informationen geht, die Dritte betreffen (BGH, GRUR 2002, 801, 803 f. - Abgestuftes Getriebe;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245), ferner wenn der Arbeitgeber gesetzlich oder vertraglich Dritten (Kunden usw.) gegenüber verpflichtet ist, bestimmte Tatsachen nicht zu offenbaren (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245 m. w. Nachw.).
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96
"Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Die Rechtsprechung ist bislang aber gleichwohl davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmererfinder Angaben zu den Herstellungsmengen und -zeiten, auch wenn diese letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, beanspruchen kann, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf;… Senat, Urt. v. 16.08.2001 - I-2 U 105/00;… Urt. v. 07.07.2005 - I-2 U 46/04;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 35 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 15 u. 29).
Rn. 124 Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (GRUR 1998, 689 - Copolyester II, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe) - entschieden, dass dem Arbeitnehmererfinder zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn einschließlich der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten regelmäßig nicht zustehen.
Rn. 126 c)Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II;… vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
Bei der Prüfung der Höhe des Vertragsstrafenversprechens ist gleichfalls von Bedeutung, ob zwischen Arbeitgeber und ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Wettbewerbssituation besteht (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259; vgl. die Sachverhalte bei BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II und GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; im ersteren Fall stand der Arbeitnehmererfinder in keinem Wettbewerbsverhältnis zu Beklagten und im zweiten Fall war der Arbeitnehmererfinder weder selbst Wettbewerber der Beklagten geworden noch bei einem Unternehmen beschäftigt war, das in einem Wettbewerbsverhältnis zur Beklagten stand).
- OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 6/08
Umfang des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Der Arbeitgeber ist daher, wovon der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. z. B. InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 36 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 30) zu Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, verpflichtet (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung).Die Rechtsprechung ist bislang aber gleichwohl davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmererfinder Angaben zu den Herstellungsmengen und -zeiten, auch wenn diese letztlich nicht unmittelbar in die konkrete Berechnung nach der Methode der Lizenzanalogie einfließen sollten, beanspruchen kann, um die Richtigkeit der in der Rechnungslegung mitgeteilten Einzelauskünfte zu überprüfen (vgl. BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf;… Senat, Urt. v. 16.08.2001 - I-2 U 105/00;… Urt. v. 07.07.2005 - I-2 U 46/04;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 35 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 15 u. 29).
Die im dortigen Fall ausgesprochene Verurteilung des Arbeitgebers zur Auskunft über die Herstellungsmengen und -zeiten (Senatsurteil v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnrn. 9 und 35) zum Zwecke der Überprüfung von Einzelauskünften hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 223, 227) aber ausdrücklich gebilligt (die Verurteilung zur Auskunft über Herstellungsmengen und -zeiten ist vom BGH auch in dem dem Urteil des Senats vom 26.03.2009 - I-2 U 6/08 - [juris] nachfolgenden Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 [GRUR 2010, 1035] nicht beanstandet worden).
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Arbeitgebers zur Angabe der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen dementsprechend auch in jüngerer Zeit nicht beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 nachfolgend zum Urteil des Senats v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 29).
Es gehört nicht zu seinen Aufgaben, selbst aus verschiedenen Mitteilungen die Gesamtinformationen herauszuarbeiten (…vgl. Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 46 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnr. 38).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung;… Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Der Arbeitgeber ist daher, wovon der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. z. B. InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 36 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung;… Urt. v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 30) zu Angaben zu den einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen, verpflichtet (vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung).
Rn. 157 Existiert für die Diensterfindung ein Schutzrecht des Arbeitgebers, so steht dem Arbeitnehmererfinder für das jeweilige Schutzterritorium ein Vergütungs- und Rechnungslegungsanspruch im Umfang der geltenden Anspruchsfassung zu (Senat, InstGE 7, 210 - Türbeschläge).
In welchem Umfang die Beklagte die Diensterfindungen des Klägers mittels Handlungen, die im Inland stattfinden, verwertet hat bzw. verwertet, bestimmt sich deshalb nach dem Schutzumfang des DE 10 2004 050 XXX und der DE 10 2004 051 XXY in ihrer erteilten und mangels Einspruchsverfahrens geltenden Fassung (vgl. Senat, InstGE 7, 210, 217 f. - Türbeschläge).
- BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).Rn. 126 c)Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II;… vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
Zwar kann die Auskunft und Rechnungslegung - wie ausgeführt - dadurch begrenzt bzw. ausgeschlossen sein, dass berechtigte Interessen des Arbeitgebers der Preisgabe von Geschäfts- und Betriebsinterna entgegenstehen (BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urt. v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 16 - Türbänder;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245).
In einem solchen Fall kommt allerdings - so auch hier - die Einräumung eines Wirtschaftsprüfervorbehaltes zu Gunsten des Arbeitgebers in Betracht (vgl. BGH, BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 246).
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07
Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH, GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 15 - Türbänder).
Dabei besteht zwischen den Kriterien der Erforderlichkeit und der Zumutbarkeit eine Wechselwirkung: Je bedeutsamer die verlangten Angaben für den Vergütungsanspruch sind, desto intensivere Bemühungen um Aufklärung sind dem Arbeitgeber zumutbar; je stärker der Arbeitgeber durch ein Auskunftsverlangen belastet wird, desto sorgfältiger muss geprüft werden, inwieweit die Angaben zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung unumgänglich sind (BGH, GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 15 - Türbänder).
Zwar kann die Auskunft und Rechnungslegung - wie ausgeführt - dadurch begrenzt bzw. ausgeschlossen sein, dass berechtigte Interessen des Arbeitgebers der Preisgabe von Geschäfts- und Betriebsinterna entgegenstehen (BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe; Urt. v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 16 - Türbänder;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245).
- BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Die im dortigen Fall ausgesprochene Verurteilung des Arbeitgebers zur Auskunft über die Herstellungsmengen und -zeiten (Senatsurteil v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnrn. 9 und 35) zum Zwecke der Überprüfung von Einzelauskünften hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 223, 227) aber ausdrücklich gebilligt (die Verurteilung zur Auskunft über Herstellungsmengen und -zeiten ist vom BGH auch in dem dem Urteil des Senats vom 26.03.2009 - I-2 U 6/08 - [juris] nachfolgenden Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 [GRUR 2010, 1035] nicht beanstandet worden).Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Arbeitgebers zur Angabe der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen dementsprechend auch in jüngerer Zeit nicht beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 nachfolgend zum Urteil des Senats v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 29).
- OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 325/01
Verwechslungsgefahr im Markenrecht
- BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
"Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des …
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
- BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des …
- BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88
Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer …
- BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …
- LG Düsseldorf, 22.11.2011 - 4a O 228/10
Auskunftspflicht bei Diensterfindungen
- LSG Bayern, 14.09.2005 - L 2 U 46/04
Rechtmäßigkeit einer Befristung der Genehmigung des Gefahrtarifs; …
- LG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4b O 507/03
Auskunftsanspruch eines Miterfinders nach Treu und Glauben über die Einzelheiten …
- OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Abwasserbehandlung
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06
Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender …
- OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22
Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener …
Soweit er in seiner Entscheidung die Frage aufwirft, ob mit Blick auf das für den Vergütungsanspruch interessante Produktionsvolumen stets Auskunft über beide Bereiche (Liefer- und Herstellungsmengen) erforderlich ist, so nimmt er dies jedenfalls für die Fälle an, in denen der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 12 ArbNErfG zur Festsetzung der Vergütung über einen langen Zeitraum nicht nachgekommen und daher auf Seiten des Arbeitnehmers ein berechtigtes Misstrauen entstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24. Oktober 2013, Az. I-2 U 63/12, BeckRS 2013, 18744). - LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 22/20 Grundsätzlich muss die Auskunft alle Angaben enthalten, die der Arbeitnehmer benötigt, um beurteilen zu können, ob und in welchem Umfang ihm ein Vergütungsanspruch zusteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2013 - I-2 U 63/12 - Rn. 114 bei Juris - Kunststoffbeutel).
Ein die Mitteilung von Herstellungsdaten rechtfertigender Kontrollbedarf ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Vergütung festzusetzen, über sehr lange Zeiträume nicht nachgekommen ist (…BGH, GRUR 2010, 223, 227 Rn. 44 - Türinnenverstärkung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012 - I-2 U 63/12 - Rn. 121 bei Juris - Kunststoffbeutel).
Rn. 159 Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (BGH, GRUR 2010, 223 - Türinnenverstärkung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2013 - I-2 U 63/12 - Kunststoffbeutel).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12 (Baul) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 511 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 48 Abs 1 GKG
Gegenstandswert: Anwaltliche Vertretung des Grundstückseigentümers im behördlichen Verfahrens der vorzeitigen Besitzeinweisung - ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Streitwert im behördlichen Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung: Gegenstandswert?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert im behördlichen Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung
Verfahrensgang
- LG Halle, 26.03.2012 - 3 O 1924/11
- OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12 (Baul)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71
Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12
Rn. 17 a) Unter Anwendung der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (BGH, Urteil vom 27.09.1973, III ZR 131/71, BGHZ 61, 240, 252 = WM 1973, 1299; OLG München, Beschluss vom 01.12.2003, W 8/03 Bau, NVwZ-RR 2004, 711) ist der Gegenstandswert auf 20 % des zwischen den Beteiligten unstreitigen Verkehrswertes des in Rede stehenden Grundstücks von 17.201,18 EUR festzusetzen. - BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66
Streitwert in Baulandsachen
Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12
Der erkennende Senat hat in anderen Fällen, in denen es nicht um die Enteignung von Grundstücken als solche, sondern um andere Fragen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes ging, bei denen des geringeren Interesses wegen als Streitwert nicht der volle Grundstückswert in Betracht kam, mehrfach 20 % dieses Wertes angenommen, so bei Streit, ob in Geld oder in Land zu entschädigen ist (BGHZ 48, 200), bei Streit über die Einbeziehung von Grundstücken in ein Umlegungsverfahren (BGHZ 49, 317) und bei Anfechtung des Umlegungsplanes (BGHZ 51, 341 = LM § 3 ZPO Nr. 36 mit Anm. Pagendarm). - BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68
Streitwert im Umlegungsverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12
Der erkennende Senat hat in anderen Fällen, in denen es nicht um die Enteignung von Grundstücken als solche, sondern um andere Fragen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes ging, bei denen des geringeren Interesses wegen als Streitwert nicht der volle Grundstückswert in Betracht kam, mehrfach 20 % dieses Wertes angenommen, so bei Streit, ob in Geld oder in Land zu entschädigen ist (BGHZ 48, 200), bei Streit über die Einbeziehung von Grundstücken in ein Umlegungsverfahren (BGHZ 49, 317) und bei Anfechtung des Umlegungsplanes (BGHZ 51, 341 = LM § 3 ZPO Nr. 36 mit Anm. Pagendarm). - OLG München, 01.12.2003 - W 8/03
Streitwert in Besitzeinweisungsstreitigkeiten
Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12
Rn. 17 a) Unter Anwendung der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte (BGH, Urteil vom 27.09.1973, III ZR 131/71, BGHZ 61, 240, 252 = WM 1973, 1299; OLG München, Beschluss vom 01.12.2003, W 8/03 Bau, NVwZ-RR 2004, 711) ist der Gegenstandswert auf 20 % des zwischen den Beteiligten unstreitigen Verkehrswertes des in Rede stehenden Grundstücks von 17.201,18 EUR festzusetzen. - BGH, 13.07.1967 - III ZR 199/66
Streitwert in Baulandsachen
Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2012 - 2 U 63/12
Der erkennende Senat hat in anderen Fällen, in denen es nicht um die Enteignung von Grundstücken als solche, sondern um andere Fragen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes ging, bei denen des geringeren Interesses wegen als Streitwert nicht der volle Grundstückswert in Betracht kam, mehrfach 20 % dieses Wertes angenommen, so bei Streit, ob in Geld oder in Land zu entschädigen ist (BGHZ 48, 200), bei Streit über die Einbeziehung von Grundstücken in ein Umlegungsverfahren (BGHZ 49, 317) und bei Anfechtung des Umlegungsplanes (BGHZ 51, 341 = LM § 3 ZPO Nr. 36 mit Anm. Pagendarm).
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 5 S 2614/22
Streitwert in gerichtlichen Verfahren betreffend die vorzeitige Besitzeinweisung
Das rechtliche Ziel der vorzeitigen Besitzeinweisung ist nicht der endgültige Zugriff auf das Recht, vielmehr geht es nur darum, die rechtlichen Wirkungen der Enteignung zeitlich vorzuverlegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.1973 - III ZR 131/71 - BGHZ 61, 240 - Beschluss vom 27.11.2014 - III ZR 93/14 - juris; OLG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.11.2012 - 2 U 63/12(Baul) - juris; Senatsbeschluss vom 16.4.1985 - 5 S 783/85 - Justiz 1986, 60).Bei der vorliegenden Besitzeinweisung im Enteignungsrecht jedoch geht es nicht um eine derartige vermögensrechtliche Klärung, sondern vielmehr lediglich um eine im Vorfeld einer Enteignung liegende Besitzeinweisung (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.11.2012 - 2 U 63/12(Baul) - juris).
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Rechtsprechung
| BSG, 08.05.2012 - B 2 U 63/12 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 27.04.2009 - S 21 U 94/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 158/09
- BSG, 08.05.2012 - B 2 U 63/12 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …
Auszug aus BSG, 08.05.2012 - B 2 U 63/12 B
Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - FamRZ 2011, 540 ff).
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