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Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 24.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - I-2 U 82/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29755
OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - I-2 U 82/02 (https://dejure.org/2008,29755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2008 - I-2 U 82/02 (https://dejure.org/2008,29755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2008 - I-2 U 82/02 (https://dejure.org/2008,29755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 19.02.2008 - X ZR 186/03

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend eine Maschine zur Umwandlung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Nichtigkeitsberufungsverfahren durch Urteil vom 19. Februar 2008 (X ZR 186/03) abgeändert und die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

    Rn. 98 An allen diesen Maschinen kritisiert die Klagepatentschrift, dass in der Verpackungsindustrie eine Maschine fehle, die zwar das gleiche Ausgangsmaterial wie die bekannten Maschinen verwende, jedoch die notwendige Flexibilität aufweise, verschiedenen Verpackungsformen Rechnung zu tragen (Anlage K 1, Spalte 2 Spalte 2 Zeile 55 bis Spalte 3 Zeile 13 = Anlage K 2, Seite 4 Zeilen 10 bis 29; BGH, Urt. v. 19.02.2008 - X ZR 186/03, Umdr. Seite 6 f. Tz. 14).

    Daraus ist - wie der Bundesgerichtshof in seinem im Nichtigkeitsberufungsverfahren erhangenen Urteil vom 19. Februar 2008 (X ZR 186/03) überzeugend ausgeführt hat (Umdr. Seite 8 Tz. 16) - zu ersehen, dass das Klagepatent unter "ausrichtungsmäßiger Flexibilität" ("orientational flexibility") versteht, dass die Vorrichtung ohne weitere Eingriffe in ihre Bauform tauglich ist, die von ihr verarbeiteten Papierbahnen sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Laufrichtung des Papiers oder in einem Winkel dazwischen durch die Maschine hindurchzubefördern, dabei umzuformen und die erzeugten Polsterabschnitte direkt an der Stelle zur Verfügung zu stellen, an der diese zur Polsterung eines Gegenstandes in seiner Verpackung benötigt werden, indem die Vorrichtung an der gewünschten Stelle und in der gewünschten Ausrichtung in Verpackungssysteme in der Art eines modulförmigen Bauteils integriert werden kann.

    Gleichzeitig wird durch die Wirkverbindung des Motormittels mit der Schneidvorrichtung durch eine Öffnung der Endplatte und die dadurch bedingte Ausrichtung des Motors, wie dies aus Figur 3 der Klagepatentschrift ersichtlich ist, die die für das fachmännische Verständnis naheliegende Ausführungsform der Erfindung zeigt, sichergestellt, dass die Wirkverbindung zwischen Motor und Schneidvorrichtung in jeder Ausrichtung, in der die Maschine in einem Verpackungssystem positioniert wird, einwandfrei arbeitet (BGH, Urt. v. 19.02.2008 - X ZR 186/03, Umdr. Seite 9 Tz. 17; vgl. ferner Umdr. Seite 14 Tz. 28).

    Dabei geht es nicht darum, bestimmte Arten von Schneidbewegungen zu schützen, sondern zum einen um die Unterbringung von Schneidvorrichtung und Antriebsmotor bzw. Antriebsmitteln (Merkmal 7) und zum andern um die Schaffung einer Schneidvorrichtung nebst Antrieb und Wirkverbindung, die in jeder Ausrichtung und Position arbeiten kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2008 - X ZR 186/03, Umdr. Seite 8 bis Seite 9 Tz. 18 und 19 sowie Seite 14 Tz. 28).

    Er hat vielmehr (Urt. v. 19.02.2008 - X ZR 186/03, Umdr. Seite 9 f. Tz. 18) hinsichtlich der Frage der Offenbarung des Merkmals der Übertragung einer Drehbewegung von dem Motor auf das Schneidemittel in den ursprünglichen Unterlagen gerade auch auf die in Rede stehende Figur 4 abgestellt und hierzu ausgeführt (Unterstreichungen hinzugefügt):.

  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen, wie etwa des ihr beigefügten erstinstanzlichen Urteils, gewonnen werden (vgl. BGH, NJW 1996, 320, 321; NJW 1999, 291, 292; NJW 1999, 1554; NJW-RR 2000, 1661, 1662; NJW-RR 2002, 1074 f.; NJW-RR 2004, 572; NJW-RR 2006, 284; NJW-RR 2007, 413, 414).

    Hierbei sind, wie auch sonst bei der Auslegung von Prozesserklärungen, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen, die dem Gericht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist bekannt sind und dem Rechtsmittelgegner zugänglich waren (BGH, NJW 1999, 1554 m. w. Nachw.).

    Die Auslegung von Prozesserklärungen hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (BGH, NJW 1999, 1554 m. w. Nachw.).

    Bedenken dagegen, auch Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils für die Auslegung der Berufungsschrift heranzuziehen, bestehen nicht, wenn - wie im Streitfall - eine vollständige Abschrift des Urteils für das Berufungsgericht beigefügt ist (BGH, NJW 1999, 1554).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Die in den Ausführungsbeispielen gezeigten Schneidvorrichtungen erlauben deshalb keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs 1 (vgl. BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen, sind zwar unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen darf aber nicht zu einer sachlichen Einengung des durch seinen Wortlaut festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 14/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Formvorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH, NJW-RR 2007, 413, 414; NJW-RR 2006, 284 m. w. Nachw.).

    Da mit der Berufung ein neuer Verfahrensabschnitt vor einem anderen Gericht eröffnet wird, müssen aus Gründen der Rechtssicherheit zur Erzielung eines geordneten Verfahrensablaufs die Parteien des Rechtsmittelverfahrens und insbesondere die Person des Rechtsmittelführers bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs der Rechtsmitteleinlegung bis zum Ablauf der Berufungsfrist für das Berufungsgericht und den Gegner in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise erkennbar sein (BGH, NJW-RR 2007, 413, 414; BGH-Report 2002, 655 m. w. Nachw.).

    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen, wie etwa des ihr beigefügten erstinstanzlichen Urteils, gewonnen werden (vgl. BGH, NJW 1996, 320, 321; NJW 1999, 291, 292; NJW 1999, 1554; NJW-RR 2000, 1661, 1662; NJW-RR 2002, 1074 f.; NJW-RR 2004, 572; NJW-RR 2006, 284; NJW-RR 2007, 413, 414).

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Rn. 165 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1962, 509, 512 - Dia-Rämchen II) zur Herausgabe des Verletzergewinns kann unter Umständen auch ein weitergehender Gewinn herausverlangt werden.

    Vielmehr kann auch ein auf andere Weise mit Hilfe des patentverletzenden Gegenstands erlangter Gewinn ein "durch die Patentverletzung" erzielter Gewinn sein, wenn er nur in ursächlichem Zusammenhang zu der Patentverletzung steht (BGH, GRUR 1962, 509, 512 - Dia-Rämchen II).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Die in den Ausführungsbeispielen gezeigten Schneidvorrichtungen erlauben deshalb keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs 1 (vgl. BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

    Die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen darf aber nicht zu einer sachlichen Einengung des durch seinen Wortlaut festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Formvorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist zweifelsfrei angegeben wird, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH, NJW-RR 2007, 413, 414; NJW-RR 2006, 284 m. w. Nachw.).

    Sie kann vielmehr auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und der etwa sonst im Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist vorliegenden Unterlagen, wie etwa des ihr beigefügten erstinstanzlichen Urteils, gewonnen werden (vgl. BGH, NJW 1996, 320, 321; NJW 1999, 291, 292; NJW 1999, 1554; NJW-RR 2000, 1661, 1662; NJW-RR 2002, 1074 f.; NJW-RR 2004, 572; NJW-RR 2006, 284; NJW-RR 2007, 413, 414).

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung einer Parteibezeichnung (BGH, NJW-RR 2008, 582 m. w. Nachw.) lässt die Entscheidung des Landgerichts insoweit auch keine Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Eine solche Auslegung ist generell nicht zulässig; dies gilt insbesondere, wenn der Beschreibung eine Schutzbegrenzung auf bestimmte Ausführungsformen nicht zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport m. w. Nachw.), wie dies hier der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
    Eine Haftung kommt hier in Betracht, wenn und soweit festgestellt werden kann, dass der Verletzer den Umsatz mit dem betreffenden "Peripheriegerät" allein dem Umstand verdankt, dass er den patentgeschützten Gegenstand in einer patentgemäßen - und nicht in einer schutzrechtsfreien - Ausgestaltung angeboten hat, und der Geschäftsabschluss feststellbar auch auf keine andere Ursache (wie einer gewachsenen Kundenbeziehung, dem günstigen Preis für die Einheit aus patentverletzendem Gegenstand und "Peripheriegerät") zurückzuführen ist (…Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 3. Aufl., Rdnr. 408; vgl. hierzu auch Senat, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59

    Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen

  • RG, 13.10.1937 - I 262/36

    Welche Grundsätze sind bei der Ermittlung des Schadens zu beachten, wenn bei …

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 07.11.1995 - VI ZB 12/95

    Anforderungen an die Parteibezeichnung in der Berufungsschrift

  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des …

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZB 12/00

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers

  • BGH, 14.02.2002 - VII ZR 363/01

    Anforderungen an die Bezeichnung einer Partei in einer Rechtsmittelschrift

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 74/99

    Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

  • BPatG, 19.08.2003 - 1 Ni 7/02
  • LG Düsseldorf, 02.05.2002 - 4 O 819/00
  • BGH, 14.11.2023 - X ZR 30/21

    Polsterumarbeitungsmaschine - Patentverletzungsverfahren: Berechnung des dem …

    Rn. 32 Folgerichtig muss der Verletzergewinn aus solchen Zusatzgeschäften grundsätzlich ebenfalls in die Berechnungsgrundlage für den herauszugebenden Gewinn einbezogen werden, soweit der erforderliche Ursachenzusammenhang zu der Patentverletzung besteht (BGH, Urteil vom 29. Mai 1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 ff. - Dia-Rähmchen II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2008 - 2 U 82/02 - juris Rn. 143;… Urteil vom 3. November 2022 - 2 U 39/21, GRUR 2023, 394 Rn. 120 ff. - Tassenspender;… Grabinski/Zülch in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 139 Rn. 73a;… Mes, Patentgesetz, 5. Aufl., § 139 Rn. 175; Grabinski, GRUR 2009, 260, 262;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Kap. D Rn. 749 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 9/16

    Polsterumarbeitungsmaschine - Patentverletzungsstreit: Auslegung der …

    Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent zur Verfügung stellt, mag zwar für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns Bedeutung haben, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunft/Rechnungslegung unerheblich (…vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2018 - 4c O 71/17 -, juris Rn. 47 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.11.2008 - I-2 U 82/02 -, juris Rn. 140 ff.;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Kap D Rn. 656 f.).
  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4a O 9/20
    Erforderlich für die Einbeziehung dieser Verbrauchsmaterialien in den Auskunftsanspruch ist, dass deren Vertrieb kausal auf der patentverletzenden Handlung beruht (OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 22910;… Kühnen, Hdb der Patentverletzung, 13. Auflage 2021 Abs. D Rdn. 657).

    Insoweit ist es nicht von Belang, dass die A auch mit anderen, nicht unter das Klagepatent fallenden Automaten, hätten genutzt werden können (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 22910).

    Der Antrag der Klägerin bezieht sich nämlich nur auf solche O-Becher, die tatsächlich durch die angegriffenen Ausführungsformen genutzt wurden, so dass hypothetische Kausalverläufe außer Betracht zu lassen sind (so auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2010, 22910).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei …

    Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641, 647 f. - Polsterumarbeitungsmaschine;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.11.; 2008, Az.: I-2 U 82/02; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. D, Rz. 715).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 17/24

    Spenderteil

    Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (…OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 191 - Polsterumarbeitungsmaschine; Senat, Urt. v. 02.11.2008 - I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22916;… GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2024 - 2 U 77/23

    Spendergehäuse

    Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (…OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 191 - Polsterumarbeitungsmaschine; Senat, Urt. v. 02.11.2008 - I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22916;… GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24

    Energieführungskette

    Ob der aus diesen Umsatzgeschäften erzielte wirtschaftliche Ertrag gerade auf denjenigen Vorteilen beruht, die das Klagepatent gegenüber dem Stand der Technik zur Verfügung stellt, kann für den Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns von Bedeutung sein, ist aber für die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung unerheblich (…OLG Karlsruhe, GRUR 2022, 641 Rn. 191 - Polsterumarbeitungsmaschine; Senat, Urt. v. 02.11.2008 - I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22916;… GRUR 2023, 394 Rn. 61 - Tassenspender; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16

    Ethical Coffee setzt sich im Kaffeekapsel-Streit durch

    Andere Ursachen für den Geschäftsabschluss wie beispielsweise gewachsene Kundenbeziehungen zu Abnehmern, die allgemeine Wertschätzung des verletzenden Unternehmens auf dem Markt oder ein besonders günstiger Preis müssen auszuschließen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2008 - I-2 U 82/02; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, Abschnitt D Rn. 375; vgl. auch OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20

    Zweiteiliges Zahnimplantatsystem

    Andere Ursachen für den Geschäftsabschluss wie beispielsweise gewachsene Kundenbeziehungen zu Abnehmern, die allgemeine Wertschätzung des verletzenden Unternehmens auf dem Markt oder ein besonders günstiger Preis müssen auszuschließen sein (…LG Düsseldorf, Urt. v. 04.07.2017 - 4b O 9/16, GRUR-RS 2017, 119275 Rn. 59 - Harpunenartiges Verformungsmittel, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.11.2008 - I-2 U 82/02).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2023 - 4a O 102/17

    Spendergehäuse

    Hierfür ist es ausreichend, wenn aus den Anträgen hervorgeht, dass es um Lieferungen zur Verwendung in den hier in Rede stehenden Vorrichtungen geht (vgl. OLG Düsseldorf, I-2 U 82/02, BeckRS 2010, 22910).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 4c O 71/17

    Packmaterialumwandlungsmaschine

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 24.09.2003 - L 2 U 82/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24043
LSG Bayern, 24.09.2003 - L 2 U 82/02 (https://dejure.org/2003,24043)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.09.2003 - L 2 U 82/02 (https://dejure.org/2003,24043)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. September 2003 - L 2 U 82/02 (https://dejure.org/2003,24043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anerkennung von Gefäßveränderungen und Durchblutungsstörungen der Hand als Berufskrankheit; Wesentliche Mitverursachung durch eine beruflich bedingte Vibrationsbelastung ; Notwendiges Maß der Vibrationsbelastung in der versicherten Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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