Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BSG, 24.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - I-2 U 88/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21288
OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2009 - I-2 U 88/08 (https://dejure.org/2009,21288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99

    Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Damit soll verhindert werden, dass ein vom Vorbenutzer redlich erworbener Besitzstand durch die nachträgliche Gewährung eines Schutzrechtes zerschlagen wird (BGH, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08

    Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Rn. 8 Die Beklagte zu 2. stellt an ihrem Firmensitz in Ö Tabletten her, welche sie seit Juni 2006 in D unter den Bezeichnungen "B 0, 1 mg" und "B 0, 2 mg" vertreiben lässt, zunächst durch die Beklagte zu 1, später - zu einem nach den Feststellungen des Landgerichts nicht näher bezeichneten Zeitpunkt - stattdessen durch die C Arzneimittel GmbH (die Beklagte des Parallelverfahrens I - 2 U 89/08 ist).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 88/08
    Für den Bereich der unmittelbaren Vorbenutzung, um den es im Streitfall geht, ist dementsprechend anerkannt, dass ein dem Hersteller oder Lieferanten (hier: der Beklagten zu 2.) zustehendes Vorbenutzungsrecht selbstverständlich auch den nachfolgenden Handelsstufen (hier: der Beklagten zu 1.) zugute kommt, indem die vom Vorbenutzungsberechtigten bezogenen (wegen § 12 PatG rechtmäßig in den Verkehr gelangten) Gegenstände anschließend gewerblich frei weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, Urteil vom 17.11.1970 - X ZR 13/69;… Benkard, PatG GebrMG, 10. Auflage, § 10 PatG Rdnr. 4;… Busse, PatG, 6. Aufl., § 12 PatG, Rdnr. 47;… Schulte, PatG EPÜ, 8. Aufl., § 12, Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2025 - 2 U 48/24

    Schutzfähigkeit des Klagepatents "flüssige pharmazeutische Zusammensetzung von …

    Rn. 198 Es ist anerkannt, dass ein dem Hersteller oder Lieferanten zustehendes Vorbenutzungsrecht auch den nachfolgenden Handelsstufen zugutekommt, indem die vom Vorbenutzungsberechtigten bezogenen (wegen § 12 PatG rechtmäßig in den Verkehr gelangten) Gegenstände anschließend gewerblich frei weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (…BGH, GRUR 2012, 895 Rn. 35 - Desmopressin; Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

    Die von § 12 PatG gewollte Bewahrung eines durch Vorbenutzung begründeten Besitzstandes findet noch nicht allein dadurch statt, dass dem Vorbenutzungsberechtigtem als solchem gestattet bleibt, seine bis zum Prioritätszeitpunkt angelegten oder bereits ausgeübten Benutzungshandlungen im Rahmen seines Geschäftsbetriebes fortzusetzen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

    Ein derart verstandenes Vorbenutzungsrecht wäre weitgehend sinnlos, weil es dem Schutzrechtsinhaber die Möglichkeit geben würde, gewerblichen Abnehmern des Vorbenutzungsberechtigten den Gebrauch und Weitervertrieb der vorbenutzten Gegenstände unter Berufung auf seine (ihnen gegenüber bestehenbleibenden) Ausschließlichkeitsrechte zu untersagen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

    Jeder vernünftige Abnehmer würde unter solchen Umständen davon absehen, Gegenstände, auf die sich das Vorbenutzungsrecht bezieht, zu erwerben, weil sie für ihn und seinen Geschäftsbetrieb unverwertbar wären (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331, Ziff. II., 3. - Desmopressin-Tablette).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24

    Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Rn. 277 In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Anmeldezeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 139 - Adalimumab;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 72 - Bodenverdichtungsgerät).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2009 - 2 U 89/08

    Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts i.S. von § 12 PatG

    Rn. 8 Die BGmbH (die Beklagte zu 2. des Parallelverfahrens I - 2 U 88/08) stellt an ihrem Firmensitz in Ö Tabletten her, welche sie seit Juni 2006 in D unter den Bezeichnungen "C 0, 1 mg" und "C 0, 2 mg" vertreiben lässt, zunächst durch die E Pharma D GmbH (die Beklagte zu 1. des Parallelverfahrens I - 2 U 88/08), später - zu einem nach den Feststellungen des Landgerichts nicht näher bezeichneten Zeitpunkt - stattdessen durch die Beklagte.

    Entscheidend ist jedoch, dass die E Pharma D GmbH tatsächlich der Vertriebspartner der BGmbH für neuartige A-Tabletten war, weswegen die Klägerin ihre parallele Gebrauchsmusterverletzungsklage (I - 2 U 88/08) eben auch gegen die E Pharma D GmbH gerichtet hat.

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 U 13/24

    Bodenverdichtungsgerät

    In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Prioritätszeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2025 - 2 U 116/05

    Faserstoffbahn II

    In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Prioritätszeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2025 - 2 U 67/24

    Schutzfähigkeit des Klagepatents "Verfahren zum Glätten und Polieren von Metallen …

    Rn. 242 In tatbestandlicher Hinsicht setzt das private Vorbenutzungsrecht in Bezug auf den Anmeldezeitpunkt zweierlei voraus: Erstens einen Erfindungsbesitz des Vorbenutzers und - zweitens - die Betätigung des Erfindungsbesitzes entweder durch die Vornahme mindestens einer gewerblichen Benutzungshandlung oder durch die Initiierung von Veranstaltungen, die alsbald nach dem Prioritätstag eine gewerbliche Benutzung der Erfindung sicher erwarten lassen (Senat, Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 88/08, BeckRS 2010, 16331;… Urt. v. 12.11.2009 - I-2 U 89/08, BeckRS 2010, 21563;… Urt. v. 15.05.2025 - I-2 U 48/24, GRUR-RS 2025, 11692 Rn. 139 - Adalimumab;… Urt. v. 03.07.2025 - I-2 U 13/24, GRUR-RS 2025, 15548 Rn. 72 - Bodenverdichtungsgerät).
  • LG München I, 03.08.2022 - 21 O 15036/20

    Überwiegend erfolgreiche Gebrauchsmusterverletzungsklage

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (…OLG Düsseldorf GRUR 2018, 814, Rn. 106 - Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen, mit Verweis auf BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 113/10

    Filmträger

    Rn. 116 Da das Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1321), kann sich die Beklagte hinsichtlich der Filme, die durch die T. P. GmbH codiert wurden, als deren Abnehmerin auf ein privates Vorbenutzungsrecht berufen (vgl. insbesondere Anlage K 12 ["Harry Potter und der Feuerkelch"]).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 175/10

    Filmträger II

    Da das Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugute kommt (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1321), kann sich die Beklagte hinsichtlich der Filme, die durch die A GmbH codiert wurden, als deren Abnehmerin auf ein privates Vorbenutzungsrecht berufen (vgl. insbesondere Anlage K 12 ["V"]).
  • LG Düsseldorf, 14.06.2016 - 4a O 284/10

    Hubstütze für Wohnmobile

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

  • LG Düsseldorf, 31.05.2012 - 4b O 157/06

    Verbrennungsmotor-Auslassventil

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   BSG, 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,53521
BSG, 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B (https://dejure.org/2008,53521)
BSG, Entscheidung vom 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B (https://dejure.org/2008,53521)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - B 2 U 88/08 B (https://dejure.org/2008,53521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,53521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …

    Auszug aus BSG, 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B
    Um dies darzutun, hätte sie sich mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auseinandersetzen müssen, nach der sich der Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII auf Tätigkeiten erstreckt, die in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienenden, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird (stRspr zuletzt BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 5).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher …

    Auszug aus BSG, 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B
    Der Beschwerdeführer muss die im angestrebten späteren Revisionsverfahren zu beantwortende Rechtsfrage klar und unmissverständlich bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 4 mwN).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B
    Eine solche Abweichung ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage, hier des BSG, abweicht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6 mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.12.2007 - L 1 U 56/06

    gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …

    Auszug aus BSG, 24.10.2008 - B 2 U 88/08 B
    L 1 U 56/06 (Schleswig-Holsteinisches LSG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht