Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.04.2012 - I-2 W 3/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot im Rahmen einer Patentverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2012 - 2 W 3/12
Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot gemäß Ziffer I. 1. und 2. des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2010 (Az. I-2 U 116/07) ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 27.500,- EUR, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft für je 500, 00 EUR, wobei die Ordnungshaft an dem Geschäftsführer R. R. zu vollziehen ist, festgesetzt.Die Berufung der Schuldnerin wurde mit Urteil des Senats vom 11. Februar 2010 (Az. I-2 U 116/07) zurückgewiesen, wobei das landgerichtliche Urteil, da das Klagepatent mittlerweile teilweise für nichtig erklärt worden war, hinsichtlich seines Unterlassungstenors teilweise neu gefasst wurde.
- OLG Düsseldorf, 29.03.1984 - 2 U 175/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2012 - 2 W 3/12
Eine unmittelbare Patentverletzung ist jedoch auch dann anzunehmen, wenn die Teile nach und nach aufgrund gesonderter Kaufverträge geliefert werden, der Verkäufer aber erkennen kann, dass der Käufer nicht nur Ersatzteile beschaffen, sondern die komplette Vorrichtung herstellen will (OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 651, 652 - abschnittsweise Einzelteilekauf). - LG Düsseldorf, 24.02.2006 - 4b O 338/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2012 - 2 W 3/12
Insoweit ist erforderlich, dass der als Verstoß reklamierte Gegenstand unter Umständen angeboten und vertrieben wird, die mit den im Erkenntnisverfahren angestellten Überlegungen wiederum die Feststellung erlauben, dass der Gegenstand vom Abnehmer zur erfindungsgemäßen Verwendung bestimmt wird und dem Lieferanten dies auch bekannt oder es nach den gesamten Umständen offensichtlich ist (LG Düsseldorf, InstGE 6, 289 - Kaffeepads; bestätigt durch Senat, Beschluss v. 4. Mai 2006 - I-2 W 16/06;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl. Rn. 1809).
- OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12
Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl. …
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin änderte der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 02.04.2012 (Az. I-2 W 3/12; Anlage G 12) ab und setzte gegen die Schuldnerin wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot gemäß Ziffer I. 1. und 2. des Senatsurteils vom 11. Februar 2010 (Az. I-2 U 116/07) ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 27.500,00 EUR fest.Zur Begründung hat es auf den im vorangegangenen Ordnungsmittelverfahren der Parteien (I-2 W 3/12) ergangenen Beschluss des Senats vom 02.04.2012 verwiesen, aus dem es hergeleitet hat, dass auch das Anbieten und die Lieferung von Einzelmodulen eine unmittelbare Patentverletzung darstelle.
- OLG Düsseldorf, 03.02.2015 - 2 W 29/14
Umfang der Pflicht zur Rechnungslegung aufgrund Verletzung eines Patents
Ist gegen den Schuldner - wie hier - wegen mittelbarer Patentverletzung ein Schlechthinverbot ergangen, so liegt eine Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot nur vor, wenn der als Verstoß reklamierte Gegenstand unter Umständen angeboten und vertrieben wird, die mit den im Erkenntnisverfahren angestellten Überlegungen wiederum die Feststellung erlauben, dass der Gegenstand vom Abnehmer zur erfindungsgemäßen Verwendung bestimmt wird und dem Lieferanten dies auch bekannt oder es nach den gesamten Umständen offensichtlich ist (Senat, Beschluss vom 02.04.2012 - I-2 W 3/12, mwN). - LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 114/13
Knochenbruchbehandlung
Denn eine unmittelbare Patentverletzung ist auch dann anzunehmen, wenn die jeweils einzelne Teile des geschützten Erzeugnisses nach und nach geliefert werden, der Verkäufer aber erkennen kann, dass der Abnehmer die komplette Vorrichtung herstellen will (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2014 - Az. I-2 W 3/12; OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 651, 652 - Abschnittsweiser Einzelteilekauf).
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