Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - I-20 U 200/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Die Einleitung zweier paralleler Verfahren (Marken- und Wettbewerbsrecht) aus demselben Lebenssachverhalt ist rechtsmissbräuchlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 4 S. 1
Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Einleitung zweier paralleler Verfahren (Marken- und Wettbewerbsrecht) aus demselben Lebenssachverhalt ist rechtsmissbräuchlich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch durch zwei eigenständige Klagen wegen Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß bei gleichem Sachverhalt bzw kerngleiche Verletzungshandlungen
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch: Klagen aus UWG und Markenrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassungsantrag aus Markenrecht und unlauterem Wettbewerb aus gleichem Sachverhalt rechtsmissbräuchlich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsantrag aus Markenrecht und unlauterem Wettbewerb aus gleichem Sachverhalt rechtsmissbräuchlich
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15
Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der …
die Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf die Rechtstreitigkeiten mit den Aktenzeichen [-20 U 185/14 (OLG Düsseldorf, I ZR 188/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 189/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 226/15 (Bundesgerichtshof) - Vorinstanz OLG Düsseldorf Aktenzeichen 1-20 U 200/14, sowie in Bezug auf das Widerspruchsverfahren basierend auf der Marke E gegen die Marke E2 (Deutsches Patent- und Markenamt) I zu veranlassen, diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen fortzuführen, diese Rechtsstreitigkeiten zu steuern und zu finanzieren, insbesondere Kostenübernahme- und Kostenfreistellungserklärungen für diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen gegenüber I abzugeben und aufrecht zu erhalten, und diesem finanzielle Vorteile zu gewähren, dass er diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klagerinnen fortsetzt;.