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   OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - I-20 U 200/14   

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https://dejure.org/2015,41898
OLG Düsseldorf, 13.10.2015 - I-20 U 200/14 (https://dejure.org/2015,41898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2015 - I-20 U 200/14 (https://dejure.org/2015,41898)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - I-20 U 200/14 (https://dejure.org/2015,41898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4 S. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Einleitung zweier paralleler Verfahren (Marken- und Wettbewerbsrecht) aus demselben Lebenssachverhalt ist rechtsmissbräuchlich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch zwei eigenständige Klagen wegen Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß bei gleichem Sachverhalt bzw kerngleiche Verletzungshandlungen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch: Klagen aus UWG und Markenrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsantrag aus Markenrecht und unlauterem Wettbewerb aus gleichem Sachverhalt rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsantrag aus Markenrecht und unlauterem Wettbewerb aus gleichem Sachverhalt rechtsmissbräuchlich

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15

    Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der

    die Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf die Rechtstreitigkeiten mit den Aktenzeichen [-20 U 185/14 (OLG Düsseldorf, I ZR 188/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 189/15 (Bundesgerichtshof, I ZR 226/15 (Bundesgerichtshof) - Vorinstanz OLG Düsseldorf Aktenzeichen 1-20 U 200/14, sowie in Bezug auf das Widerspruchsverfahren basierend auf der Marke E gegen die Marke E2 (Deutsches Patent- und Markenamt) I zu veranlassen, diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen fortzuführen, diese Rechtsstreitigkeiten zu steuern und zu finanzieren, insbesondere Kostenübernahme- und Kostenfreistellungserklärungen für diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klägerinnen gegenüber I abzugeben und aufrecht zu erhalten, und diesem finanzielle Vorteile zu gewähren, dass er diese Rechtsstreitigkeiten und Widerspruchsverfahren gegen die Klagerinnen fortsetzt;.
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