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   OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - I-8 U 123/03   

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OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - I-8 U 123/03 (https://dejure.org/2004,29260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.04.2004 - I-8 U 123/03 (https://dejure.org/2004,29260)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 2004 - I-8 U 123/03 (https://dejure.org/2004,29260)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 123/03
    Zwar kann eine verfahrensfehlerhafte Parteivernehmung nach § 448 ZPO durch rügeloses Verhandeln geheilt werden (§ 295 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, NJW 1999, 363, 364).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 123/03
    Allerdings ist eine Berufung insgesamt unzulässig, wenn die Klageabweisung hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf zwei von einander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist und die Berufungsbegründung nicht für jede der beiden Erwägungen darlegt, warum sie die Entscheidung nicht trägt (vgl. z.B. BGH, NJW 1998, 3126 m.w.N.).
  • LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20

    Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im

    Eine dennoch durchgeführte Parteivernehmung wäre unzulässig mit der Folge, dass die herbeigeführte Aussage der Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1989 - VIII ZR 334/88; OLG Braunschweig, Urteil vom 31.05.1995 - 3 U 151/94 = OLGR 1995, 173; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2004 - I-8 U 123/03).
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