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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2009 - I-11 U 29/09   

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https://dejure.org/2009,22104
OLG Köln, 22.04.2009 - I-11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,22104)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2009 - I-11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,22104)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2009 - I-11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,22104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflichtige Zusatzleistung? Auslegung der Leistungsbeschreibung (IBR 2010, 73)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2009 - 11 U 29/09
    Dies steht entgegen der Ansicht der Klägerin in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGHZ 168, 368 = NJW 2006, 3413 = BauR 2006, 2040. Danach kommt es für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, in erster Linie auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln, §§ 133, 157 BGB. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zugrundezulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören dazu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen (ATV).
  • OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von

    Später geforderte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusatzleistungen beziehungsweise Leistungen in einer höheren Qualität werden dann nicht von dem vereinbarten Pauschalpreis erfasst und können vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 1984, 395, 396; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009, 11 U 29/09; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189; Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Zwar besteht eine entsprechende Pflicht im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht, weil der Bieter die Prüfung der Verdingungsunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt; allerdings folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen dann eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, wenn die Verdingungsunterlagen offensichtlich falsch sind (BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86; OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.- - 12 U 120/12; OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009 - 11 U 29/09; OLG Köln, Urteil vom 04.04.1990 - 17 U 34/89; vgl. auch Kapellmann/Messerschmidt/Merkens, VOB Teile A und B, 5. Aufl. 2015, § 4 VOB/B Rn. 68; Leinemann/Leinemann, VOB/B, 5. Aufl. -, § 4 Rn. 79).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2009 - 11 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12688
OLG Köln, 28.05.2009 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,12688)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2009 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,12688)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,12688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Vereinbarung der Geltung der VOB/B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 2 Nr. 5
    Umfang der Vereinbarung der Geltung der VOB/B

  • ibr-online

    Einbeziehung der ATV in einen Bauvertrag und besondere Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von

    Ein Auftragnehmer, dem sich noch vor Vertragsschluss geradezu aufdrängt, dass die von ihm vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken in den Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, ist, wenn er darauf den Auftraggeber nicht hinweist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (so ausdrücklich OLG Köln, IBR 2010, 73; BGH, NJW-RR 1987, 237; Kapellmann/ Messerschmidt-Merkens, VOB A und B, 2. Aufl., § 4, VOB/ B, Rdnr. 63, 64; Kuffer/ Wirth, Handbuch des Fachanwalts, Bau- und Architektenrecht, S. 506).
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