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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 9 U 320/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4596
OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 9 U 320/93 (https://dejure.org/1994,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.04.1994 - 9 U 320/93 (https://dejure.org/1994,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. April 1994 - 9 U 320/93 (https://dejure.org/1994,4596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen und Umfang der Vollmacht eines Architekten; Anscheinsvollmacht für Unteraufträge durch Erteilung des Hauptauftrages; Vergütung nach VOB/B wegen Vereinbarung eines Pauschalpreises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollmacht des Architekten zur Erteilung zusätzlicher Aufträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Architekt Vollmacht für Zusatzaufträge? (IBR 1995, 7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 789
  • IBR 1995, 7
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 252/75

    Befugnis zur Änderung des vereinbarten Fertigstellungstermins bei Betrauung mit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 9 U 320/93
    Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen, insbesondere Vertragsänderungen mit weitreichenden Folgen, werden durch die Architektenvollmacht regelmäßig nicht gedeckt (BGH NJW 1978, 995 mit Nachweisen).
  • BGH, 12.06.1975 - VII ZR 195/73

    Muss der Bauherr vom Architekten beauftragte Nachträge bezahlen?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.04.1994 - 9 U 320/93
    Der Architekt ist deshalb grundsätzlich auch nicht bevollmächtigt, umfangreiche, einen vereinbarten Pauschalwerklohn überschreitende Zusatzaufträge zu erteilen (BGH BauR 1975, 358).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2016 - 12 U 192/15

    VOB-Vertrag: Nachtragsvergütung des Auftragnehmers bei Ausführung von …

    Diese Regelung entspricht der allgemeinen Handhabung, dass der Architekt nicht bereits kraft seiner Bestellung uneingeschränkt bevollmächtigt ist, den Auftraggeber beim Abschluss von Verträgen zu vertreten oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen (vgl. OLG Stuttgart BauR 1994, 789; OLG Düsseldorf BauR 2000, 891, 892;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 1343 m.w.N.;… Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 19. Aufl., § 2 Abs. 6 VOB/B, Rn. 10).
  • LG Stuttgart, 06.10.2026 - 7 O 6/26

    Werklohn bei Einschaltung eines Projektsteuerers - Vertragsschluss, …

    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart geht davon aus, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen, die dem Bauherrn erhebliche Verpflichtungen auferlegen, regelmäßig nicht ohne Weiteres von einer Architektenvollmacht umfasst sind (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 13.04.1994 - 9 U 320/93 -, juris).
  • KG, 10.10.2006 - 21 U 75/04

    Vollmacht des Architekten zur Aushandlung des Bauvertrages: Anscheinsvollmacht …

    Rn. 28 a. Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt ist nach verbreiteter Meinung in der Rechtsprechung in der Regel mit einer originären Mindestvollmacht ausgestattet (OLG Stuttgart BauR 1994, 789; OLG Düsseldorf BauR 1997, 647, 648; v. Craushaar, BauR 1982, 421, 423).

    Rn. 30 Ein derartiger Tatbestand einer Anscheinsvollmacht wird für den Architekten im Hinblick auf Nachtragsaufträge bejaht, wenn der Architekt selbständig die Vertragsverhandlungen führt, den Hauptvertrag allein als Vertreter abschließt und das Bauvorhaben leitet (BGH BauR 1983, 165, 166; OLG Hamburg BauR 1996, 256; OLG Stuttgart BauR 1994, 789, 790 unter Darlegung der Umstände des konkreten Falles, die anderes ergeben können;… Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, 5. Teil Rn. 28;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rn. 1086; v. Craushaar BauR 1982, 426 f.).

  • KG, 22.05.2012 - 7 U 215/11

    "Architektenvollmacht" umfasst keine Änderung des vereinbarten Materials!

    (1) Grundsätzlich umfasst die Vollmacht des Architekten nicht die Befugnis zu wesentlichen Vertragsänderungen; der Umfang der Architektenvollmacht ist im Zweifelsfall eng auszulegen, um den Bauherrn vor ungewollten rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu schützen (vergl. OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2011 - 24 U 147/08; OLG Stuttgart, IBR 1995, 7).
  • OLG Oldenburg, 22.06.2010 - 2 U 15/10

    Wie weit reicht rechtsgeschäftlich erteilte Architektenvollmacht?

    Von einer umfassenden Vollmachtserteilung kann nur ausgegangen werden, wenn sich ein dahingehender Wille des Bauherrn aus seiner Erklärung oder den Umständen zweifelsfrei ergibt (BGH BauR 1978, 139; OLG Stuttgart BauR 1994, 789;… Werner/Pastor-Werner Der Bauprozess, 12. Auflage, Rz. 1079).
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