Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nicht honorarpflichtige Bauplanung durch Generalunternehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine entgeltpflichtige Inanspruchnahme eines Werkunternehmers, wenn keine Zahlungspflicht ausdrücklich vereinbart wurde; Vergütungsplicht eines Werkunternehmers für dessen Erstellung von Bauplänen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vertrag über Planungsarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 632
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann ein Bauunternehmer für vorbereitende Planungsleistungen eine Vergütung verlangen? (IBR 1998, 194)
Verfahrensgang
- LG Trier, 17.12.1996 - 11 O 491/95
- OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 813
- MDR 1998, 343
- BB 1998, 816
- BauR 1998, 409 (Ls.)
- BauR 1998, 542
- IBR 1998, 194
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.07.1979 - VII ZR 154/78
Vergütung der Aufwendungen für ein Angebot
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 18.02.1993 - 12 U 1663/92
Angebotskosten für Software-Entwicklungsvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95
Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 13.03.1991 - 19 U 47/90
Vergütung für spezifiziertes Angebot
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 21.08.2017 - 28 U 849/17
Zahlung von Architektenhonorar
Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).
- OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17
Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!
Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).2) a) Dem Urteil des OLG Koblenz vom 31.7.1997, Az. 5 U 90/97 lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
- OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 23 U 132/04
Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von vergütungspflichtigen …
Wer sich aber in diesem Zusammenhang als Bauunternehmer in einem Wettbewerb darum bemüht, mit der Ausführung eines Baus betraut zu werden, kann im allgemeinen nicht damit rechnen, dass er für seine Bemühungen honoriert wird, wenn er den Auftrag nicht erhält (OLG Koblenz NJW-RR 1998, 813, 814 m. w. Nachw.).
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