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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2882
OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97 (https://dejure.org/1997,2882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.1997 - 5 U 90/97 (https://dejure.org/1997,2882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 5 U 90/97 (https://dejure.org/1997,2882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht honorarpflichtige Bauplanung durch Generalunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine entgeltpflichtige Inanspruchnahme eines Werkunternehmers, wenn keine Zahlungspflicht ausdrücklich vereinbart wurde; Vergütungsplicht eines Werkunternehmers für dessen Erstellung von Bauplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Bauunternehmer für vorbereitende Planungsleistungen eine Vergütung verlangen? (IBR 1998, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 813
  • MDR 1998, 343
  • BB 1998, 816
  • BauR 1998, 409 (Ls.)
  • BauR 1998, 542
  • IBR 1998, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 21.08.2017 - 28 U 849/17

    Zahlung von Architektenhonorar

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

  • OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    2) a) Dem Urteil des OLG Koblenz vom 31.7.1997, Az. 5 U 90/97 lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 23 U 132/04

    Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von vergütungspflichtigen …

    Wer sich aber in diesem Zusammenhang als Bauunternehmer in einem Wettbewerb darum bemüht, mit der Ausführung eines Baus betraut zu werden, kann im allgemeinen nicht damit rechnen, dass er für seine Bemühungen honoriert wird, wenn er den Auftrag nicht erhält (OLG Koblenz NJW-RR 1998, 813, 814 m. w. Nachw.).
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