Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.11.1998 - 21 U 17/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigung: Wann ist Fristsetzung überflüssig? (IBR 1999, 309)
Papierfundstellen
- IBR 1999, 309
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02
Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft
Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107). - OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines …
Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107). - OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99
Verweigerung der Mängelbeseitigung
Das bloße Bestreiten des gegnerischen Tatsachenvortrages über das Vorhandensein und den Umfang von Mängeln reicht nicht aus, um daraus auf eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung des Unternehmers zu schließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 16.03.1995, NJW-RR 1996, 16, 17, und OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - IBR 1999, 309 - und 22. Zivilsenat, BauR 1999, 1030 ).
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