Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.12.1998 - 12 U 12/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Architekt Planung seines Vorgängers prüfen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 254, 635
Überprüfung von Vorarbeiten eines Architekten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss Architekt die Planung eines vorher tätig gewesenen Architekten überprüfen? (IBR 2000, 131)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.05.1996 - 321 O 185/92
- OLG Hamburg, 18.12.1998 - 12 U 12/96
Papierfundstellen
- IBR 2000, 131
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83
Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.1998 - 12 U 12/96
Dass bei Mängeln die Gutachterkosten zu ersetzen sind, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, NJW 1985, 381). - BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71
Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.1998 - 12 U 12/96
Der Beklagte zu 1) als Auftragnehmer hat zwar grundsätzlich keinen Anspruch auf Überwachung seiner Leistungen durch den Auftraggeber (BGH, WM 1974, 200), doch hätte E.M. das bei der Ortsbesichtigung vom Beklagten zu 2) und dem Zeugen ... erlangte Wissen an den Beklagten zu 1) weitergeben müssen.
- OLG Karlsruhe, 17.01.2006 - 17 U 168/04
Architektenhaftung: Grenzen der Vorleistungsprüfung durch einen mit der …
Von einem Nachfolgeplaner vor Vergabe von Bauarbeiten oder Baubeginn in jedem Fall - auch ohne Anhaltspunkte für ein Fehlen - die Nachfrage zu verlangen, ob eine Bestandsanalyse gemacht ist, überspannt die Sorgfaltspflichten und ist nicht mit dem Fall fehlender Vermessung bei Grenzbebauung mit der Folge eines Grenzüberbaus vergleichbar (OLG Hamburg IBR 2000, 131). - OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 1 U 52/03
Architektenhaftung: Pflicht des mit der Bauaufsicht betrauten Architekten zur …
Auch der allein mit der Bauaufsicht betraute Architekt schuldet als werkvertraglichen Erfolg, dass das Bauwerk entsprechend den genehmigten Bauvorlagen und frei von Mängeln entsteht (vgl. BGHZ 82, 100, 105; 68, 169, 174) Zur Erfüllung dieser seiner Verpflichtung muss er eigenverantwortlich prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Planunterlagen mit der Baugenehmigung und den Regeln der Baukunst vereinbar sind (vgl. BGHZ 68, 169, 177; OLG Hamburg IBR 2000, 131; OLG Köln BauR 1997, 505 f.; OLG Bamberg BauR 1991, 791; Schulze-Hagen IBR 2000, 506; Weyer IBR 2000, 445). - OLG Rostock, 13.07.2005 - 5 U 34/04
Zur Haftung des nachfolgenden Architekten für Fehler übernommener …
Werden mehrere Architekten nacheinander mit einem Bauvorhaben befasst, trifft den später tätig werdenden Architekten die Pflicht, die ihm zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen in eigener Verantwortung auf Fehler zu überprüfen (vgl. nur BGH Urt. v. 28.5.86 -IVa ZR 231/84-, OLG HH, Urt. v. 18.12.1998 - 12 U 12/96).Diese hat er in eigener Verantwortung auf Fehler zu überprüfen (BGH Urt. v. 28.5.86 -IVa ZR 231/84-, OLG HH, Urt. v. 18.12.1998 - 12 U 12/96).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2000 - VII ZR 48/99 |
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Muss Architekt die Planung eines vorher tätig gewesenen Architekten überprüfen? (IBR 2000, 131)
Papierfundstellen
- IBR 2000, 131
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