Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 15.02.2001 - 1 U 49/00 |
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GSB: Keineswegs ein stumpfes Schwert! (IBR 2001, 310)
Papierfundstellen
- IBR 2001, 310
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 20.12.2012 - VII ZR 187/11
Sicherung von Baugeldforderungen: Baugeldverwendungspflicht für vom …
Zwar bestand für die Stiftung keine Verpflichtung, Werklohnforderungen von Baugläubigern vor Fälligkeit mit Baugeld zu bezahlen (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 15. Februar 2001 - 1 U 49/00, juris Rn. 10). - OLG München, 27.04.2022 - 20 U 996/21
Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 1 BauFordSiG
Denn der Beklagte hat weder dargelegt noch bewiesen, dass die A. während seiner Amtszeit jedenfalls in Höhe des empfangenen Baugeldes Zahlungen an am Bau beteiligte Handwerker geleistet hat bzw. dass diese Gelder seinem Nachfolger für noch nicht fällige Forderungen der Subunternehmer zur Verfügung gestanden haben (vgl. OLG Bamberg, 1 U 49/00, juris Rn. 10).Rn. 61 aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann der Zweckentfremdende sich nicht damit entlasten, keine Kenntnis von den Vorschriften des BauFordSiG zu haben, da die im Strafrecht anerkannte Schuldrechtstheorie hier für § 823 Abs. 2 BGB angewandt wird (BGH…, Urteil vom 10. Juli 1984, VI ZR 222/82, juris Rn. 14 ff.; OLG Bamberg, 1 U 49/00, juris Rn. 13).
Hinsichtlich dieses Betrages liegt unabhängig von der Einordnung der in Bezug genommenen Auskunft weiterhin ein vermeidbarer Verbotsirrtum vor, denn insoweit hat der Beklagte sich jedenfalls damit abgefunden, gegen eine bestehende, ihm aber nicht bekannte Verpflichtung zu verstoßen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 1984, VI ZR 222/82, juris Rn. 16; OLG Bamberg, 1 U 49/00, juris Rn. 18).
- OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 222/03
Öffentlich-rechtliche Baugeldmittelsicherung: Darlegungs- und Beweislast für die …
Der Baugeldempfänger, bzw. die für ihn deliktisch verantwortlichen Beklagten, haben dann darzulegen und zu beweisen, dass und wie sie das empfangene Baugeld zweckentsprechend verwendet haben (BGH BauR 2002, 620, 621; NJW 88, 263, 264; NJW-RR 1991, 141, 142; OLG Bamberg IBR 2001, 310;… OLG München aaO, OLG Dresden NJW-RR 99, 1469; BauR 2002, 486, 488; 2000, 585, 587;… Pal-Sprau, 63. Aufl., § 823 Rn. 61, Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 17 VOB/B Rn. 135).Allerdings ist davon auszugehen, dass größere Bauvorhaben regelmäßig durch grundpfandrechtlich abgesicherte Fremdmittel finanziert werden (BGH BauR 2002, 620; OLG Bamberg IBR 2001, 310; OLG Dresden BauR 2002, 486, 490; 2000, 585, 587;… Stammkötter a.a.O. Rn. 114 a, 116).
Hier liegt es nahe, dass die Beklagten als in der Baubranche tätige Unternehmer mit einer Fremdfinanzierung unter dinglicher Absicherung durch das Baugrundstück rechneten und sich damit um des erstrebten Zieles willen abfanden (BGH BauR 2002, 620 f.; OLG Bamberg IBR 2001, 310;… Stammkötter aaO Rn. 116).
- OLG Dresden, 13.09.2001 - 19 U 346/01
Bauforderungssicherungsgesetz: Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers der …
Als Bauträger-Geschäftsführer muss er sie kennen und befindet sich ggf. in einem vermeidbaren Verbotsirrtum (BGH, NJW-RR 1990, 914; OLG Dresden, OLGR 2000, 44; OLG Bamberg, IBR 2001, 310). - LG Magdeburg, 20.10.2015 - 9 O 1085/14
Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Unternehmer eines Teilgewerks als …
Als Geschäftsführer muss er sie kennen und befindet sich ggf. in einem vermeidbaren Verbotsirrtum (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 914; OLG Dresden, OLGR 2000, 44; OLG Bamberg, IBR 2001, 310). - LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes …
Sie haftet insoweit persönlich (vgl. OLG Bamberg, IBR 2001, 310), weil sie in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin der vorsätzlich Baugelder zweckwidrig verwendet und infolgedessen die berechtigten Werklohnforderungen der Klägerinnen nicht (vollständig) erfüllt hat. - LG Wiesbaden, 14.12.2004 - 1 O 180/03
Geltendmachung von Ansprüchen in der Vermögensschadenhaftpflicht (D & O-) …
Der Irrtum über das Bestehen eines Gesetzes ist dann vermeidbar, wenn das Gesetz den Arbeitsbereich des Schädigers betrifft ( OLG Bamberg, Urteil vom 15.2.2001, Az. 1 U 49/00). - OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07
GSB: Baugeld ist für jedes Objekt einzeln zu ermitteln!
Zweck des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen ist gemäß § 1 Abs. 1 GSB der Schutz derjenigen, die an der Herstellung eines Baues aufgrund Werk-, Dienst- oder Lieferungsvertrag beteiligt sind, indem es die Verpflichtung des Empfängers der für den Bau bestimmten Gelder normiert, die erhaltenen Mittel auch entsprechend zu verwenden (vgl. hierzu u.a. BGHSt 46, 373; Senatsurteil v. 15.02.2001, IBR 2001, 310). - LG Hannover, 03.05.2011 - 9 O 295/09
Bauforderungssicherung: Dinglich gesichertes Darlehen zum Grundstückserwerb und …
Bei Eintritt der Fälligkeit der Forderung nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers hat dieser darzulegen und ggf. zu beweisen, dass Baugelder in der Zeit seiner Verantwortlichkeit vollumfänglich zweckentsprechend verwendet worden sind und die nötigen Gelder seinem Nachfolger zur Verfügung gestanden haben, vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 15.02.2001, 1 U 49/00, IBR 2001, 310.
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