Rechtsprechung
| VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Nebenangebot: kein Anspruch des Bieters auf ein Aufklärungsgespräch nach § 24 VOB/A
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gleichwertigkeit des Nebenangebots: Nachforschungspflicht des AG?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Nachforschungspflicht eines Auftraggebers hinsichtlich der Abgabe von Angebotsunterlagen zu einem Nebenangebot durch einen Bietenden; Anspruch eines Bieters auf Nachweis der Gleichwertigkeit seines Nebenangebotes in einem Bietergespräch; ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nebenangebote: Bieter muss Gleichwertigkeit bei Angebotsabgabe nachweisen! (IBR 2003, 322)
Papierfundstellen
- IBR 2003, 322
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
Während das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.1999, Verg 1/99) dem Unternehmen in der Regel 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge belassen will, billigt die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu (…Ingenstau/Korbion, Kommentar zum Vergaberechtsänderungsgesetz, § 107 Rdnr. 5). - KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01
Nebenangebot oder Änderung der Verdingungsunterlagen
Auszug aus VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
Nach dieser Regelung entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller (tatsächlich) in seinen Rechten verletzt ist und trifft dann, und nur dann - abgesehen von der umstrittenen Möglichkeit des § 114 Abs. 1 S. 2 HS 2 GWB - die geeigneten Maßnahmen, um eine (tatsächliche und nicht nur im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB geltend gemachte) Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern (in dieser Diktion nunmehr auch Kammergericht, Beschl. v. 22.08.2001, KartVerg 3/01). - OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen
Auszug aus VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
Defizite des Bieters hinsichtlich der so vorzulegenden Unterlagen braucht der Auftraggeber nicht durch eigene ergänzende Untersuchungen auszugleichen (OLG Naumburg, Beschl. 1 Verg 4/99 v. 22.12.99, BauR 10a/2000, S. 1636).
- OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 6/02
Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit eines Nebenangebots
Auszug aus VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
Dazu ist es erforderlich, dass der Bieter, der ein Nebenangebot abgibt, bereits mit dessen Abgabe Nachweise für die objektive Gleichwertigkeit beifügt (OLG Brandenburg, Beschl. VergW 6/02 v. 20.08.02, NZBau 02, S. 694). - OLG Rostock, 05.03.2002 - 17 Verg 3/02
Anforderungen an Erläuterung und Dokumentation eines Nebenangebots; Verpflichtung …
Auszug aus VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
Es ist deshalb Risiko des Bieters, wenn er die Unterlagen zur Gleichwertigkeit nicht bereits bei der Angebotsabgabe, sondern nach und nach einreicht (…OLG Brandenburg, a.a.O; auch OLG Rostock, Beschl. 17 Verg 3/02 v. 05.03.02 NZBau 02, S. 696). - VK Sachsen, 22.02.2000 - 1/SVK/4-00
IHK ist öffentlicher Auftraggeber!
Auszug aus VK Sachsen, 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
Als rechtliches Minus zum Hauptsacheverfahren ist die wirtschaftliche Bedeutung gegenüber dem Hauptsacheverfahren als geringer einzuschätzen, so dass sich die für das Hauptsacheverfahren festgesetzte Gebühr von 2.500,- EUR um die Hälfte (so bereits VK Sachsen mit Beschluss vom 22.02.2000, Az.: 1/SVK/4-00) auf 1.250,- EUR reduziert.
- VK Sachsen, 23.01.2004 - 1/SVK/160-03
Angabe von Fabrikaten im Leistungsverzeichnis erlaubt?
So fordern es unter Ziffer 4 auch die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen im vorliegenden Fall (BayObLG, Beschl. 17/01 v. 21.11.01, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/012-03 v. 10.03.03, IBR 2003, 322).Dazu ist es erforderlich, dass der Bieter, der ein Nebenangebot abgibt, bereits mit dessen Abgabe Nachweise für die objektive Gleichwertigkeit beifügt (OLG Brandenburg, Beschl. VergW 6/02 v. 20.08.02, NZBau 02, S. 694, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/012-03 v. 10.03.03, IBR 2003, 322).
- VK Sachsen, 26.01.2004 - 1/SVK/161-03
Art und Umfang der Darstellung von Nebenangeboten
So fordern es unter Ziffer 4 auch die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen im vorliegenden Fall (BayObLG, Beschl. 17/01 v. 21.11.01, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/012-03 v. 10.03.03, IBR 2003, 322).Dazu ist es erforderlich, dass der Bieter, der ein Nebenangebot abgibt, bereits mit dessen Abgabe Nachweise für die objektive Gleichwertigkeit beifügt (OLG Brandenburg, Beschl. VergW 6/02 v. 20.08.02, NZBau 02, S. 694, VK Sachsen, Beschl. 1/SVK/012-03 v. 10.03.03, IBR 2003, 322).
- VK Südbayern, 10.12.2009 - Z3-3-3194-1-59-10/09
Notwendiger Inhalt einer Rüge?
Dabei geht es entscheidend um die Frage, ob das Nebenangebot , so wie es vorliegt, mit hinreichender Sicherheit geeignet ist, dem Willen des Auftraggebers in allen technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten gerecht zu werden (OLG Brandenburg, B. v. 29.07.2008 - Az.: Verg W 10/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.03.2006 - Az.: VK-SH 02/06; 1. VK Sachsen, B. v. 23.1.2004 -Az.: 1/SVK/160-03, B. v. 10.3.2003 - Az.: 1/SVK/012-03, B. v. 5.11.2002 - Az.: 1/SVK/096-02; VK Baden-Württemberg, B. v. 29.10.2002 - Az.: 1 VK 50/02; VK Brandenburg, B. v. 26.3.2002 -Az.: VK 3/02).
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