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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.12.2003 - 17 Verg 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16753
OLG Rostock, 29.12.2003 - 17 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,16753)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.12.2003 - 17 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,16753)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 17 Verg 11/03 (https://dejure.org/2003,16753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie hoch ist der Streitwert beim Konzessionsvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    PPP: Welcher Streitwert bei der Vergabe von Baukonzessionen? (IBR 2004, 164)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2004, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Rostock, 29.12.2003 - 17 Verg 11/03
    Beendet ein Antragsteller das Nachprüfungsverfahren (im 1. oder im 2. Rechtszug) durch Antragsrücknahme, so stellt sich dies als Unterliegen des Antragstellers i. S. v. § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2 GWB dar (…OLG Düsseldorf, Vergaberecht 2003, S. 111 ff; OLG Naumburg IBR 2001, 578).
  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 5/07

    Pachtvertrag inkl. Windpark-Errichtung: Ausschreibungspflichtig!

    Da die Gegenleistung der Antragsgegnerin ausschließlich in der Überlassung der Grundstücke zur Nutzung liegt, ist der Wert der Konzession jedenfalls nach den für die Errichtung der Windenergieanlagen erforderlichen Kosten zu bemessen (siehe OLG Rostock, Beschl. v. 29.12.03 - 17 Verg 11/03 .IBR 2004, 164, sowie auch EuGH, Urt. v. 18.01.07, Rz. 53 bis 56; OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 530, 532).
  • OLG Rostock, 09.10.2013 - 17 Verg 6/13

    PWC-Anlage - Vergabeverfahren: Erklärung des Bieters zur befristeten Gültigkeit …

    Die Entscheidung des Senates vom 29.12.2003, 17 Verg 11/03 steht dem nicht entgegen.
  • VK Sachsen, 14.03.2007 - 1/SVK/006-07

    Zulässigkeit einer Loslimitierung

    Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden (OLG Koblenz, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1 Verg 4 und 5/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 30.08.2006 - Az.: VK-SH 20/06) Eine notwendig differenzierte Betrachtungsweise orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf (OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004 - Az.: Verg 12/00; B. v. 07.01.2004 - Az.: Verg 55/02; OLG Rostock, B. v. 29.12.2003 - Az.: 17 Verg 11/03; 2. VK Bund, B. v. 14.12.2004 - Az.: VK 2- 208/04; 1. VK Sachsen, B. v. 21.07.2005, Az.: 1/SVK/076-05; B. v. 21.12.2004 - Az.: 1/SVK/112-04; B. v. 25.11.2004 - Az.: 1/SVK/110-04).
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

    Keine Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 2) - Verstoß gegen Rügeobliegenheit …

    Weiterhin ist wesentlich, dass die ausgeschriebenen Leistungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Antragsgegner sind (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: VII Verg 42/10 in VergabeR 2011, S. 648; OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003, Az.: 17 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004, Az.: VII - Verg 25/03).
  • VK Sachsen, 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

    Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

    Die Frage, ob die Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren für den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern aus prognostischer Sicht (ex ante) stets anhand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden (OLG Koblenz, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1 Verg 4 und 5/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 30.08.2006 - Az.: VK-SH 20/06) Eine notwendig differenzierte Betrachtungsweise orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf (OLG Düsseldorf, B. v. 25.02.2004 - Az.: Verg 12/00; B. v. 07.01.2004 - Az.: Verg 55/02; OLG Rostock, B. v. 29.12.2003 - Az.: 17 Verg 11/03; 1. VK Sachsen, B. v. 21.07.2005, 1/SVK/076-05; B. v. 21.12.2004 1/SVK/112-04).
  • OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 51/07

    Baukonzession in Form eines Pachtvertrags ausschreibungspflichtig?

    Da die Gegenleistung der Ag. ausschließlich in der Überlassung der Grundstücke zur Nutzung liegt, ist der Wert der Konzession jedenfalls nach den für die Errichtung der Windenergieanlagen erforderlichen Kosten zu bemessen (OLG Rostock, IBR 2004, 164, sowie auch EuGH, NZBau 2007, 185 [189 Rdnrn. 53-56] - "Stadt Roanne"; OLG Düsseldorf, NZBau 2007, 530 [532] - "Fliegerhorst Ahlhorn").
  • VK Brandenburg, 30.05.2005 - VK 21/05

    Eignung eines "Newcomers"

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 ­ WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • VK Brandenburg, 30.05.2005 - 1 VK 27/05

    Eignung eines "Newcomers"

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 ­ WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • VK Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 2 VK LSA 37/12

    Zuschlagserteilung trotz Bieterinsolvenz?

    Weiterhin ist wesentlich, dass die ausgeschriebene Leistungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Antragsgegner ist (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 03.01.2011, Az.: VII Verg 42/10 in VergabeR 2011, S. 648; OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003, Az.: 17 Verg 11/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2004, Az.: VII - Verg 25/03).
  • VK Brandenburg, 08.12.2005 - 2 VK 72/05

    Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NZBau 2000, 486; OLG Naumburg VergabE C-14-5/01k; OLG Dresden VergabE C-13-9/00 und Beschluss vom 2. Februar 2004 - WVerg 17/03; OLG Rostock, IBR 2004, 164) eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, die sich an folgenden Gesichtspunkten orientiert: Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf.
  • VK Sachsen-Anhalt, 20.12.2012 - 2 VK-LSA 37/12

    Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags Entscheidung des Antragsgegners zur …

  • VK Hamburg, 08.09.2006 - VgK FB 7/06

    Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

  • VK Brandenburg, 18.10.2005 - 2 VK 56/05

    Mindestanforderungen an Nebenangebote

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