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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17367
OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04 (https://dejure.org/2004,17367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.2004 - 5 W 82/04 (https://dejure.org/2004,17367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 2004 - 5 W 82/04 (https://dejure.org/2004,17367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergänzungsgutachten: Verspätete Vorschusszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens wegen unterbliebener Vorschusszahlung; Rechtsfolgen der verspäteten Vorschusszahlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Was passiert bei verspäteter Vorschusszahlung? (IBR 2004, 231)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2004, 231
  • ZfBR 2004, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04
    (vgl. BVerfGE 69, 145 ).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04
    Das Gericht kann, wenn es dem Beweisantrag nicht stattgeben will, diesen vielmehr nur unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückweisen, also nur dann, wenn die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht ( vgl. BGH, NJW 1980, S. 343 ).
  • BGH, 27.06.1991 - IX ZR 222/90

    Bindung des Gerichts an gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bei Bestimmung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04
    Das im Rechtszug übergeordnete Gericht darf weder eine von der Vorinstanz unterlassene Zurückweisung nachholen noch die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen ( vgl. BGH NJW 1981, 2255 ff ; NJW 1990, 1302 ff; NJW 1991, 2774 ).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 204/82

    Rechtsfolgen eines Zwischenurteils über den Grund in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04
    Das im Rechtszug übergeordnete Gericht darf weder eine von der Vorinstanz unterlassene Zurückweisung nachholen noch die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen ( vgl. BGH NJW 1981, 2255 ff ; NJW 1990, 1302 ff; NJW 1991, 2774 ).
  • BGH, 09.03.1981 - VIII ZR 38/80

    Berufung - Zurückweisung - Verspätetes Vorbringen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04
    Das im Rechtszug übergeordnete Gericht darf weder eine von der Vorinstanz unterlassene Zurückweisung nachholen noch die Zurückweisung auf eine andere als die von der Vorinstanz angewandte Vorschrift stützen ( vgl. BGH NJW 1981, 2255 ff ; NJW 1990, 1302 ff; NJW 1991, 2774 ).
  • OLG Jena, 30.04.2002 - 1 W 200/02

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04
    Den in BauR 2003, 581 und OLGR Frankfurt 2001, 103 abgedruckten Entscheidungen des OLG Thüringen und des OLG Frankfurt/ Main liegen Sachverhalte zugrunde, die schon vom zeitlichen Ablauf nicht mit dem vorliegenden vergleichbar sind.
  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08

    Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen verspäteter Vorschusszahlung

    Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt also nicht ohne weiteres dazu, dass die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen ist (…BGH NJW 1982, S. 2259, 2260), vielmehr sind vom Gericht die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zu prüfen (OLG Frankfurt, 19.11.2008 4 U 119/08 - zitiert nach juris; OLG Koblenz IBR 2004, S. 231).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 21 W 21/11

    Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens duch sachliche Erledigung bei …

    Das OLG Köln hat in diesem Zusammenhang gemeint (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2010, 11 W 49/10), dass jedenfalls unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO bei Versäumung einer Ausschlussfrist gemäß § 379 ZPO, die mit der Aufforderung zur Einzahlung eines Kostenvorschusses verbunden worden ist, der Antrag auf Einholung eines ergänzenden Gutachtens zurückgewiesen werden kann, was dann zugleich die Feststellung begründe, dass das Beweisverfahren beendet sei (vgl. ähnlich OLG Koblenz, Beschluss vom 6.2.2004 - 5 W 82/04 - IBR 2004, 231 mit kritischer Anm. Ulrich, das anscheinend meint, erst nach förmlicher Zurückweisung des Beweisantrages auf ergänzende Befragung des Sachverständigen unter Berücksichtigung der speziellen Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO könne es zu einer Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens kommen).
  • OLG Köln, 19.07.2010 - 11 W 49/10

    Ende des selbständigen Beweisverfahrens

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Auffassung vertreten, dass das Unterbleiben der Vorschusszahlung für ein Ergänzungsgutachten im selbstständigen Beweisverfahren nicht die konstitutive Entscheidung des Gerichts rechtfertige, das Verfahren sei wegen Fristversäumung beendet; allerdings könne in derartigen Fällen der Antrag auf ergänzende Beweiserhebung unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen werden (Beschluss vom 6.2.2004 - 5 W 82/04, BeckRS 2004, 01565 = IBR 2004, 231 mit Anm. Ulrich = ZfBauR 2004, 374, dort nur Leitsatz).
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