Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.10.2003 - 11 U 1610/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Honorar für Architektenleistungen; Schadensersatz wegen mangelhafter Planungsleistungen eines Architekten; Pflicht eines Architekten zur Einhaltung einer Baukostenobergrenze
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht eingehaltener Kostenrahmen: Welche Folgen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Folgen hat ein nicht eingehaltener Kostenrahmen für den Architekten? (IBR 2005, 31)
Verfahrensgang
- LG Halle, 25.07.1997 - 6 O 534/96
- OLG Naumburg, 14.10.2003 - 11 U 1610/97
Papierfundstellen
- BauR 2005, 442 (Ls.)
- IBR 2005, 31
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98
Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2003 - 11 U 1610/97
Verletzt der Architekt diese Verpflichtungen, dann können die Voraussetzungen eines vom Architekten zu vertretenden wichtigen Grundes vorliegen, der den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen (BGH BauR 1999, 1319, 1322).Auch bei mangelfreier Leistung steht dem Kläger ein Honoraranspruch für erbrachte Leistung nicht zu, wenn die Beklagten darlegen und gegebenenfalls beweisen können, dass die erbrachte Leistung für sie nicht brauchbar oder ihnen deren Verwertung nicht zumutbar ist (vgl. BGH BauR 1999, 1319, 1322, 1323).
- BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.2003 - 11 U 1610/97
Erst wenn sich im Vertrag Anhaltspunkte dafür finden, dass die vereinbarte Bausumme keine strikte Grenze, sondern beispielsweise nur eine Größenordnung oder eine bloße Orientierung sein soll, können Erwägungen zu Toleranzen angestellt werden (BGH BauR 1997, 494, 495).
- OLG Jena, 09.09.2010 - 1 U 887/07
Planungsvorgaben missachtet: Honorarverlust!
Erst wenn sich im Vertrag - bzw. vorliegend in den nachfolgenden Vereinbarungen und Verabredungen (die Kostenvorgabe erfolgte nämlich möglicherweise - und dies legt der Senat zugrunde - erst am 10.03.1992) - Anhaltspunkte dafür finden, dass die vorgegebene Bausumme nur eine Größenordnung oder eine bloße Orientierung sein soll, können Erwägungen zu Toleranzen angestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1997, VII ZR 171/95; OLG Naumburg, Urteil vom 14.10.2003, 11 U 1610/97).Das bedeutet, für die erbrachten Leistungen kann der Kläger ein Honorar nur verlangen, wenn sie mangelfrei sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1993, X ZR 17/92 für einen Werkvertrag über die Erstellung von Datenerfassungsprogrammen; ferner BGH, Urteil vom 24.06.1999, VII ZR 196/98 für den Architektenvertrag sowie OLG Naumburg, Urteil vom 14.10.2003, 11 U 1610/97 und OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.1992, 3 U 129/91).
- OLG Naumburg, 17.07.2007 - 9 U 164/06
Kündigung wegen Überschreitung des Kostenlimits
Es entspricht im Übrigen den allgemein anerkannten Grundsätzen über die Vergütung von Architektenleistungen nach einer vom Architekten veranlassten außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH BauR 1999, 1319 [1323]; NJW 1997, 3017 [3018]; OLG Naumburg IBR 2005, 31).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2004 - VII ZR 318/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Welche Folgen hat ein nicht eingehaltener Kostenrahmen für den Architekten? (IBR 2005, 31)
Papierfundstellen
- IBR 2005, 31
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