Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 09.03.2006 - 16 W 25/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mahnbescheid statt Hauptsacheklage?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mahnbescheid statt Hauptsacheklage gemäß § 494a ZPO? (IBR 2006, 308)
Papierfundstellen
- IBR 2006, 308
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 31.03.1999 - 14 W 201/99
Gesamtschuldnerhaftung einer Vollstreckungsbescheidsgebühr
Auszug aus OLG Schleswig, 09.03.2006 - 16 W 25/06
Der Erhebung einer Klage im Sinne des § 494a ZPO steht die Geltendmachung des Anspruchs im Mahnverfahren gleich (OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2000, 50;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 494a Rn 15), Dem Antragsgegner entstehen dadurch auch keine unzumutbaren Nachteile.
- OLG Karlsruhe, 07.03.2008 - 19 W 4/08
Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer Kostenentscheidung
Die Geltendmachung der Ansprüche durch Mahnbescheid steht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 2 ZPO gleich (OLG Schleswig, Beschl. v. 9. März 2006, 116 W 25/06, IBR 2006, 308).
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