Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zu einer überprüfbaren Rechnungslegung bei Bauleistungen; Abhängigkeit der Fälligkeit eines Werklohns von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung; Zulässigkeit des pauschalen Bestreitens von Tatsachen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB-Werkvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im Werkvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zu einer überprüfbaren Rechnungslegung bei Bauleistungen; Abhängigkeit der Fälligkeit eines Werklohns von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung; Zulässigkeit des pauschalen Bestreitens von Tatsachen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB-Werkvertrag (IBR 2007, 16)
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 26.10.2004 - 1 O 293/03
- OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
- BGH, 12.10.2006 - VII ZR 257/05
Papierfundstellen
- BauR 2007, 598
- IBR 2007, 16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02
Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs; …
Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
Der BGH hat dies für die Frage der Verjährung verneint (vgl. BGHZ 79, 176 ) und in weiteren Entscheidungen anklingen lassen, dass eine Schlussrechnung generell keine Voraussetzung der Fälligkeit der endgültigen Vergütung beim BGB -Werkvertrag darstellt (vgl. BGH BauR 2002, 938 ; BauR 2004, 316 ).Schließlich können die Beklagten mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit schon nach Treu und Glauben nicht gehört werden, weil sie nicht binnen zwei Monaten nach Erhalt der Schlussrechnungen konkrete Rügen gegen deren Prüffähigkeit vorgebracht haben (vgl. BGH BauR 2004, 316 ).
- BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs- …
Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
Der BGH hat dies für die Frage der Verjährung verneint (vgl. BGHZ 79, 176 ) und in weiteren Entscheidungen anklingen lassen, dass eine Schlussrechnung generell keine Voraussetzung der Fälligkeit der endgültigen Vergütung beim BGB -Werkvertrag darstellt (vgl. BGH BauR 2002, 938 ; BauR 2004, 316 ).Die von den Beklagten hierfür angeführte Entscheidung des BGH in BauR 2002, 938 besagt nur, dass der Auftraggeber Rechenschaft darüber ablegen muss, ob ihm die erhaltenen Abschlagszahlungen als Vergütung letztlich zustehen.
- BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten
Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
Zwar genügt in der Regel gegenüber einer Tatsachenbehauptung das einfache Bestreiten (vgl. BGH NJW 1999, 1404 ). - BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80
Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
Der BGH hat dies für die Frage der Verjährung verneint (vgl. BGHZ 79, 176 ) und in weiteren Entscheidungen anklingen lassen, dass eine Schlussrechnung generell keine Voraussetzung der Fälligkeit der endgültigen Vergütung beim BGB -Werkvertrag darstellt (vgl. BGH BauR 2002, 938 ; BauR 2004, 316 ). - OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84
Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens …
Auszug aus OLG Dresden, 14.10.2005 - 18 U 2297/04
Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB -Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohns auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (…vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1368 ff.; OLG Celle NJW 1986, 327 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07
Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und …
Weil es an einer der Bestimmung des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entsprechenden Regelung im BGB-Werkvertragsrecht fehlt, ist der Werklohnanspruch bereits mit Abnahme der Leistung unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungslegung fällig (BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80 = BGHZ 79, 176; OLG Dresden, Urteil vom 14.10.2005, 18 U 2297/04 = IBR 2007, 16; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 755 = OLGR 1999, 309 = MDR 2000, 154). - OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 6 U 81/14
Bauvertrag: Vorschuss- und Schadenersatzanspruch eines Auftraggebers; …
Dies erfordert aber trotzdem, dass sich der Bestreitende zu einzelnen Tatsachenbehauptungen äußert und nicht pauschal alles bestreitet (OLG Dresden, Schlussurteil vom 14. Oktober 2005 - 18 U 2297/04).
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