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| OLG Karlsruhe, 15.08.2008 - 9 W 39/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sachverständigenablehnung - Besorgnis der Parteilichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangenheit des Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Befangenheitsgrund: Auch ein Sachverständiger darf nicht provozieren! (IBR 2008, 693)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 05.05.2008 - 5 O 164/07
- OLG Karlsruhe, 15.08.2008 - 9 W 39/08
Papierfundstellen
- IBR 2008, 693
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.2008 - 9 W 39/08
Die Kostenentscheidung ist veranlasst, auch wenn die sofortige Beschwerde Erfolg hat (BGH NJW 2005, 2233; Kroppenberg NJW 2005, 3112; vgl. zum Meinungsstand vor der Entscheidung des BGH: N. Schneider MDR 2001, 133 f.).
- OLG Koblenz, 19.05.2009 - 4 W 150/09
Ablehnung des Sachverständigen: Erhebung des Vorwurfs einer Täuschungshandlung …
Soweit es um seine Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten geht, muss sich der Sachverständige grundsätzlich an denselben Maßstäben messen lassen, die für den Richter gelten; ebenso wie der Richter muss der Sachverständige als sein Helfer alles vermeiden, was ein auch nur subjektives Misstrauen einer Partei in seine Unabhängigkeit rechtfertigen könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 32 W 30/05, Tz. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. August 2008 - 9 W 39/08, Tz. 8, jeweils zitiert nach juris). - OLG Köln, 03.12.2012 - 17 W 141/12
Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der …
Der Sachverständige hat - ebenso wie ein Richter - die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten (KG Berlin, VersR 2009, 566; OLG Karlsruhe IBR 2008, 693; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1087). - OLG Köln, 22.09.2014 - 17 W 193/14
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
Der Sachverständige hat - ebenso wie ein Richter - die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten (KG VersR 2009, 566; OLG Karlsruhe IBR 2008, 693; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 1087).
- OLG Dresden, 25.01.2010 - 9 U 2258/05
Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Stellungnahme eines Sachverständigen sich nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwendungen beschränkt, sondern sprachliche Entgleisungen gegenüber einer Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 30.10.2003, Az.: 2 T 599/03; zitiert nach juris;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 42 Rdnr. 22) enthält, die einem zur Objektivität und Neutralität - auch in der Ausdrucksweise - verpflichteten Sachverständigen nicht unterlaufen dürfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2009, Az.: 8 W 78/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2008, Az.: 9 W 39/08; KG Berlin, Beschluss vom 06.09.2007, Az.: 12 W 52/07; allesamt zitiert nach juris). - OLG Hamm, 24.01.2011 - 1 W 4/11
Befürchtung der fehlenden Unparteilichkeit eines Sachvertsändigen bei …
Rn. 6 Die Hinweise der Antragsgegnerin auf die Entscheidungen OLG Karlsruhe, IBR 2008, 693, und OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1166, führen zu keiner anderen Beurteilung, denn die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte sind mit dem hier zu entscheidenden Streitfall im entscheidungserheblichen Punkt nicht vergleichbar. - LSG Baden-Württemberg, 27.01.2014 - L 11 R 5472/13 Der Sachverständige hat - ebenso wie ein Richter - die Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten und muss sich an das Gebot der Sachlichkeit halten (OLG Karlsruhe 15.08.2008, 9 W 39/08, juris).
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