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Rechtsprechung
   LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26008
LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06 (https://dejure.org/2009,26008)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.05.2009 - 13 O 323/06 (https://dejure.org/2009,26008)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 13 O 323/06 (https://dejure.org/2009,26008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Werkvertrag betreffend Baumangel; Abgrenzung von Baunebenkosten und Sowiesokosten; Prüfungspflicht des Auftragnehmers wegen der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bauteile betreffend Geeignetheit und Mängelfreiheit i.R.d. geschuldeten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfstatiker vom Bauherrn beauftragt: Haftung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfstatiker vom Bauherrn direkt beauftragt: Keine vertragliche Haftung für übersehene Mängel! (IBR 2009, 528)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2009, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Der Umfang einer solchen bestimmt sich nach den Umständen und Verhältnissen des Einzelfalles (BGH, BauR 1970, 57, 58).
  • OLG Saarbrücken, 17.03.1970 - 2 U 193/66

    Gewährleistungspflicht bei vorgeschriebenen Baustoffen

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Entscheidende Punkte sind das beim Auftragnehmer vorauszusetzendes Wissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung und des Leistungsobjektes sowie die Person des Auftraggebers (OLG Saarbrücken, BauR 1970, 109, 110).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Bei einer Hinweis- und Aufklärungspflichtverletzung spricht die Vermutung dafür, dass sich der Geschädigte aufgrund einer pflichtgemäßen Beratung dazu entschlossen hätte, sich entsprechend dieser Beratung zu verhalten (BGH, NJW 1993, 3259).
  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage …

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Rn. 36 Unabhängig davon, dass ein Anspruch gegen den Beklagten zu 2) als Prüfingenieur für Statik auf Vorschuss grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. für den Architekten BGH, NJW-RR 2004, 1247, 1248), ist jedoch auch der als Anspruch auf Schadensersatz auszulegende Anspruch (…vgl. BGH, aaO) gegen den Beklagten zu 2) nicht begründet.
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Diese Wertung entspricht auch der grundlegenden Wertung der Tätigkeit des Prüfingenieurs innerhalb der Baugenehmigungsbehörde: wenn dieser die statischen Berechnungen mit den übrigen Bauunterlagen prüft, so geschieht dies im Blick auf das öffentliche Interesse der Gefahrenabwehr, nicht zu dem Zweck, den Bauherrn zu sichern und ihm die Verantwortung zu erleichtern (BGH, NJW 1963, 1821, 1822).
  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/78

    Voraussetzungen einer Amtspflichtverletzung - Versäumung der Klärung im Rahmen …

    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Die öffentlich-rechtlichen Normen über das Erfordernis einer einzuholenden Prüfstatik bezwecken nur den Schutz der Allgemeinheit und nicht des Bauherrn vor Schäden (BGH, NJW 1980, 2578, 2579).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1993 - 22 U 201/92
    Auszug aus LG Bonn, 20.05.2009 - 13 O 323/06
    Rn. 46 Es gehört schon zur Leistungsphase 2 der Tragwerksplanung, den Auftraggeber u. a. auch unter Berücksichtigung der Belange der Gebrauchsfähigkeit in statisch-konstruktiver Hinsicht zu beraten und ihn gegebenenfalls auf die Folgen mit der Statik in Zusammenhang stehender konstruktiver Maßnahmen, insbesondere auf insoweit bestehende Risiken hinzuweisen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 477).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 16 U 129/15

    Haftung eines Sachverständigen für Brandschutz wegen der mangelhaften Erstellung …

    Für den Prüfstatiker wird zwar diskutiert, ob dieser nur im öffentlichen Interesse hoheitlich tätig ist (vgl. LG Bonn, Urteil vom 20.5.2009 - 13 O 323/06, IBR 2009, 528;… s. auch Oppler in: Ingenstau/Korbion, VOB, 19. Aufl., § 4 Abs. 1 VOB/B Rn. 26;… jetzt aber auch BGH, Urt. v. 31.3.2016 - III ZR 70/15, wonach der Prüfstatiker nach der hessischen Bauordnung keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt, sondern im Auftrag des Bauherrn tätig wird).
  • OLG Köln, 14.08.2012 - 3 U 109/09

    Vorschussansprüche wegen Mängeln eines Bauwerks

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.05.2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 323/06 - teilweise abgeändert - soweit der Rechtsstreit nicht durch den Vergleich zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 3. vom 11.01.2011 erledigt ist - und wie folgt neu gefasst:.
  • LG Paderborn, 21.06.2012 - 3 O 414/08

    Geltendmachung von Schadensersatz gegen einen Architekten im Hinblick auf …

    Die öffentlich-rechtlichen Normen über das Erfordernis einer einzuholenden Prüfstatik bezwecken nur den Schutz der Allgemeinheit und nicht den des Bauherrn vor Schäden (LG Bonn, IBR 2009, 528, Urteil vom 20.05.2009, 13 O 323/06).
  • OLG Hamm, 20.10.2011 - 17 U 122/10

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Inanspruchnahme des Architekten und des …

    Das hat das Landgericht nicht ausreichend berücksichtigt und die Begründung des Landgerichts Bonn in dem Urteil vom 20.05.2009 (IBR 2009, 528, dort Tz. 36 f.) auch für den vorliegenden Fall übernommen.
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