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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8540
OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01 (https://dejure.org/2006,8540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2006 - 23 U 138/01 (https://dejure.org/2006,8540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2006 - 23 U 138/01 (https://dejure.org/2006,8540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 635aF BGB
    Architektenhaftung: Pflicht zur Bauüberwachung bei Hinzuziehung von Sonderfachleuten anlässlich der Erstellung einer Glasfassadenkonstruktion; gesamtschuldnerische Haftung

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt haftet trotz Beiziehung v. Sonderfachleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Architektenhaftung trotz Beiziehung von Sonderfachleuten

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Prognoserisiko des Schädigers bei zu teuer geschätzten Mängelbeseitigungskosten!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    (Architektenhaftung: Pflicht zur Bauüberwachung bei Hinzuziehung von Sonderfachleuten anlässlich der Erstellung einer Glasfassadenkonstruktion; gesamtschuldnerische Haftung)

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Urteile belegen Handlungsbedarf - Risikomanagement bei Fassadenplanung: So begrenzen Sie Ihr Haftungsrisiko

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinzuziehung von Sonderfachleuten: Enthaftung des Architekten ?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen Architekten trotz Rückgabe von Sicherheiten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Glasfassade: Architekt haftet trotz Beiziehung von Sonderfachleuten! (IBR 2009, 593)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitige Rückgabe von Sicherheiten verstößt nicht gegen Schadensminderungspflicht! (IBR 2009, 707)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung zu teuer: Prognoserisiko trägt der Schädiger! (IBR 2009, 651)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2009, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Zu erstatten sind diejenigen der Klägerin entstandenen Kosten, welche sie im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens des Sachverständigen SV1 für geboten halten durfte unabhängig davon, ob sie tatsächlich in vollem Umfang erforderlich waren (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; 1975, 160; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 602).

    Hingegen widerspräche eine rein normative Bemessung des Schadens der Subjektsbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs (vgl. BGH, NJW 1966, 1260; 1970, 1454; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 602 f.).

  • OLG Frankfurt, 28.12.1990 - 24 U 32/89

    Prognoserisiko des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Zu erstatten sind diejenigen der Klägerin entstandenen Kosten, welche sie im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens des Sachverständigen SV1 für geboten halten durfte unabhängig davon, ob sie tatsächlich in vollem Umfang erforderlich waren (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; 1975, 160; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 602).

    Hingegen widerspräche eine rein normative Bemessung des Schadens der Subjektsbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs (vgl. BGH, NJW 1966, 1260; 1970, 1454; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 602 f.).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Zu erstatten sind diejenigen der Klägerin entstandenen Kosten, welche sie im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens des Sachverständigen SV1 für geboten halten durfte unabhängig davon, ob sie tatsächlich in vollem Umfang erforderlich waren (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; 1975, 160; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 602).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Im übrigen sind ausweislich der Mängelliste vom 28.7.1994 (Blatt 588 ff. der Akte) seinerzeit bereits Undichtigkeiten der Fassade aufgetreten, so daß die Beklagten erst recht gezielte Kontrollen hätten durchführen müssen (vgl. auch BGH, NJW 1994, 1276 f.).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Hingegen widerspräche eine rein normative Bemessung des Schadens der Subjektsbezogenheit des geltenden Schadensbegriffs (vgl. BGH, NJW 1966, 1260; 1970, 1454; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1992, 602 f.).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 249/73

    Ersatzfähigkeit eines fehlgeschlagenen Instandsetzungsversuch im Rahmen der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Zwar kann die Klägerin nur die Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter in der besonderen Lage des Geschädigten getroffen hätte (vgl. BGH, VersR 1974, 243; 1976, 389, 390).
  • OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94

    Keine Haftung des Architekten bei Fehler des Sonderfachmanns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Die erforderlichen Fachkenntnisse für eine solche Überprüfung hatten die Beklagten zu 4. und 5. auch, oder sie konnten sie sich durch Befragung der Beklagten zu 1. bis 3. als Sonderfachleute ohne weiteres verschaffen (mit anderem Ergebnis im Falle einer anderen Aufgabenverteilung BGH, NJW-RR 1994, 1110 f.).
  • BGH, 23.10.1973 - VI ZR 162/72

    Bauunternehmer - Fehler bei Ausführung - Kanalisation - Mitverschulden - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Zwar kann die Klägerin nur die Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter in der besonderen Lage des Geschädigten getroffen hätte (vgl. BGH, VersR 1974, 243; 1976, 389, 390).
  • BGH, 08.07.2009 - VII ZR 192/06

    Glasfassade: Architekt haftet trotz Beiziehung von Sonderfachleuten!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 23 U 138/01
    Im Rechtsmittelverfahren unter dem Aktenzeichen VII ZR 192/06 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 100/10

    Umfang der Gewährleistung für Werkmängel

    Damit sind erstattungsfähig auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 1.04.2005, 6 U 42/04, BeckRS 2005 30353713; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2006 - 23 U 138/01, IBR 2009, 651).
  • OLG Nürnberg, 20.06.2012 - 6 U 1643/09

    Ausführung eines Wärmedämm-Verbundsystems muss besonders überwacht werden!

    Nur dann ließ sich mit einiger Zuverlässigkeit ausschließen, dass - wie es der Zeuge im Nachhinein vermutet - in der kurzen Zeit seiner Anwesenheit sorgfältig gearbeitet wurde und nach seinem Verlassen der Baustelle wieder Schlendrian einzog (…vgl. zur Erforderlichkeit von Stichproben OLG Brandenburg, Urteile v. 14.12.2005 - 4 U 167/99, Rn. 144;… v. 02.08.2006 - 4 U 124/99, Rn. 191;… v. 19.08.2009 - 4 U 167/99, Rn. 98, 108; …und vom 01.02.2007 - 12 U 138/06 NZBau 2007, 723, Rn. 3; OLG Frankfurt, Urt. v. 23.08.2006 - 23 U 138/01, Rn. 21;… OLG München, NJW 2011, 3375, Rn. 75).
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