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| LG Hannover, 15.06.2010 - 18 O 125/09 |
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Deckung aus Vertragserfüllungsbürgschaft endet mit Abnahme (IBR 2011, 1234)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 15.06.2010 - 18 O 125/09
- OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
Papierfundstellen
- IBR 2011, 1234
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
Bedeutung des Zeitpunkts einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger oder das …
Rn. 5 das Urteil des Landgerichts Hannover, Az. 18 O 125/09, vom 15.06.2010 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie, die Klägerin, 159.888,49 EUR gemäß Vertragserfüllungsbürgschaft vom 03.03.2000 Nr. 1124-01/533 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen,. - LG Köln, 02.02.2022 - 4 O 84/21 Die Vereinbarung der Parteien eines Bauvertrags, nach der eine Vertragserfüllungsbürgschaft später durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden solle, spricht vielmehr grundsätzlich dafür, dass die Vertragserfüllungsbürgschaft sich nicht auf die nach Abnahme entstehenden Gewährleistungsansprüche erstrecke (vgl. BGHZ 152, 246 = NJW 2003, 352; LG Hannover IBR 2011, 1234; in diesem Sinne auch OLG Brandenburg BeckRS 2011, 25285;… BeckOK VOB/B/Hildebrandt/Abu Saris, 40. Ed. 31.7.2020, VOB/B § 17 Abs. 8 Rn. 1).
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