Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 42 ZPO, § 48 ZPO
Selbstablehnung eines Richters auf Grund eines Mandatsverhältnis in eigener Sache zu dem Prozessbevollmächtigten einer Partei - ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Richter in eigener Sache Mandant des Anwalts: Keine Besorgnis der Befangenheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Richter in eigener Sache Mandant des Anwalts: Keine Besorgnis der Befangenheit! (IBR 2015, 702)
Papierfundstellen
- NJ 2016, 85
- IBR 2015, 702
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, 18.06.2003, 2 BvR 383/03). - BGH, 15.03.2011 - II ZR 237/09
Richterablehnung wegen persönlicher Beziehungen zu einem Mitglied einer in …
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Rn. 7 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12 ; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98). - OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit bei freundschaftlichem …
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Rn. 7 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12 ; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98).
- KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13
Besorgnis der Befangenheit: Vertretung des Richters in privaten Angelegenheiten …
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Rn. 8 Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.10.2013 (23 U 121/13, zitiert nach juris) soll bei einem Richter, der in eigener Sache Mandant des Prozessbevollmächtigten einer Partei ist, die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt sein. - OLG München, 08.02.2013 - 9 W 2250/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen enger persönlicher Beziehungen zu …
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Rn. 7 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12 ; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98). - OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 15 W 8/98
Ablehnung eines Sachverständigen
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Rn. 7 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12 ; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98). - OLG Koblenz, 05.05.2003 - 5 U 120/03
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14
Rn. 7 Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12 ; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98).
- OLG Köln, 12.12.2018 - 17 W 134/18
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beauftragung eines der …
Rn. 6 Die Kammer hat die Selbstablehnung des Richters mit Beschluss vom 19. Juli 2018 unter Hinweis auf Entscheidungen des 16. Zivilsenats des OLG Köln vom 26. April 2017 - 16 W 26/17 - und des LG Magdeburg - 10 O 1771/14 - (IBR 2015, 702) für unbegründet erklärt.Rn. 13 Der Senat schließt sich den vom Landgericht Köln für seine entgegenstehende Meinung herangezogenen Entscheidungen des 16. Zivilsenats des OLG Köln - 16 W 26/17 - und des LG Magdeburg - 10 O 1771/14 - nicht an.
- VG Schleswig, 07.08.2025 - 15 A 128/22
Ablehnungsgesuch gegen Richter aufgrund seiner privaten Mandatierung des …
Die Beauftragung eines bestimmten Rechtsanwalts lässt ohne hinzutreten besonderer Umstände nicht den Schluss zu, dass ein Richter nicht mehr in der Lage ist, dessen juristische Tätigkeit in seiner Rolle als Prozessbevollmächtigter eines Beteiligten objektiv zu würdigen (vgl. dazu OLG Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2017 - 1 W 10/17 -, juris Rn. 10; OLG Köln…, Beschluss vom 26. April 2017 - 16 W 26/17 -, juris Rn. 7 ff.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Juli 2025 - 3 LA 54/23 -, juris Rn. 4 ff.; LG Magdeburg, Beschluss vom 4. September 2015 - 10 O 1771/14 -, juris Rn. 11 ff.;… Stackmann, in: MüKo ZPO, 7. Auflage 2025, § 42, Rn. 14).Auch kann ein vernünftig denkender Beteiligter nicht davon ausgehen, dass der Richter seinen Prozessbevollmächtigten für inkompetent hält, nur, weil er den Rechtsanwalt der Gegenseite offenbar als kompetent einschätzt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 10. Juli 2025 - 3 LA 54/23 -, juris Rn. 4 ff.; LG Magdeburg, Beschluss vom 4. September 2015 - 10 O 1771/14 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Köln…, Beschluss vom 26. April 2017 - 16 W 26/17 -, juris Rn. 7 ff.).
- OLG Köln, 26.04.2017 - 16 W 26/17
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Beauftragung des …
Rn. 11 Das LG Magdeburg (Beschl. v. 4.9.2015 - 10 O 1771/14, NJOZ 2016, 1148 = IBR 2015 702 mit zust. Anm. Eimler; im Ergebnis ebenso OLG Köln ZZP 70 (1957), 139;… Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdn. 30 m.w.N.;… wohl auch Münchener Kommentar/Stackmann, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdn. 12, 14) ist dieser Auffassung mit folgender Begründung entgegengetreten:.
- OLG Düsseldorf, 05.02.2018 - 8 UF 58/15
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mandatierung des …
Demgegenüber vertritt das OLG Köln (Beschluss vom 26. April 2017 - 16 W 26/17) die Auffassung, dass die Vertretung eines Richters durch den Bevollmächtigten einer Partei in einer eigenen Sache nur unter Hinzutreten weiterer Umstände die Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermöge, weil der Richter, der einem Prozessbevollmächtigen gegenüber nicht emotional verbunden sei, sondern nur dessen Sach- und Fachkompetenz anerkenne, unbefangen entscheiden könne (Anschluss LG Magdeburg, 04. September 2015, 10 O 1771/14). - LG Köln, 09.03.2017 - 7 O 21/17 Rn. 11 Nach gegenläufiger Entscheidung des LG Magdeburg (LG Magdeburg, Beschluss vom 04. September 2015 - 10 O 1771/14 -, juris) soll dagegen die bloße Tatsache, dass der Richter in einer privaten Angelegenheit durch einen am Rechtsstreit beteiligten Anwalt vertreten wird, nicht eine Besorgnis der Befangenheit begründen.
- OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
Richterablehnung: Mandatierung eines Prozessbevollmächtigten durch den Richter
Zudem kann eine vernünftige Partei nicht davon ausgehen, dass der Richter ihren Anwalt allein aufgrund des fachlichen Vertrauens in den Anwalt der Gegenseite für inkompetent hält (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 4. September 2015, Az.: 10 O 1771/14, juris Rdnr. 11, 13). - OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2025 - 3 LA 54/23
Befangenheit eines Richters - Mandatierung eines Rechtsanwalts in eigener Sache
Vor dem Hintergrund kann ein vernünftig denkender Beteiligter nicht davon ausgehen, dass der Richter seinen Rechtsanwalt allein deshalb für inkompetent hält, weil der Rechtsanwalt des anderen Beteiligten als kompetent gilt und der Richter durch die eigene Mandatierung dieses Rechtsanwalts womöglich zum Ausdruck gebracht hat, dass er diese Einschätzung teilt (vgl. zum Vorstehenden auch OLG Köln, Beschl. v. 26.04.2017 - 16 W 26/17 -, juris Rn. 10, unter Bezugnahme auf LG Magdeburg, Beschl. v. 04.09.2015 - 10 O 1771/14 -, juris Rn. 11 ff.). - LG Lübeck, 18.01.2019 - 14 T 61/18
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei ehemaligem …
Ob etwas anderes in den Fällen gilt, in denen die Geschäftsbeziehung gerade in einem Mandatsverhältnis der Richterin zu einem der Prozessbevollmächtigten liegt (so KG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2013 (23 U 121/13, NJW-RR 2014, 572;… Vollkommer, in Zöllner, ZPO, 32. A., § 42 Rn. 13;… Heinrich, in: Musielak/Voit, ZPO, 15.A., § 42 Rn. 15; ebenfalls in diese Richtung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2018 - II-8 UF 58/15 -, NJW-RR 2018, 448; a.A.:OLG Köln, Beschluss vom 26. April 2017 - 16 W 26/17 -, BeckRS 2017, 111180 LG Magdeburg, Beschluss vom 4. September 2015 - 10 O 1771/14 -, BeckRS 2015, 15503 Stackmann, in: MK-ZPO, 5. A., § 42 Rn. 12), bedarf hier keiner Entscheidung.
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