Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - VII-Verg 41/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei einer unzulässigen Verdachtsrüge
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung des Zuschlages im Vergabeverfahren für ein Angebot mit hohem Nutzwerte im Vergleich zu anderen Bietern; Vergabe einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen für Gärtner im Garten und Landschaftsbau; Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie ist der drohende Schaden darzulegen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 05.06.2003 - VK 1-41/03
- VK Bund, 09.07.2003 - VK 1-65/03
- OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - VII-Verg 41/03
- VK Bund, 12.08.2003 - VK 1-41/03
- OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - Verg 51/03
Papierfundstellen
- IBRRS 2013, 0907
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VK Bund, 09.07.2003 - VK 1-65/03
Maßnahme im Bereich der Benachteiligtenförderung zur Berufsausbildung in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 41/03
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 9. Juli 2003 (VK 1 - 65/03) bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!
Diese Verpflichtung trifft ihn aber nur in einem zumutbaren Rahmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, Az.: Verg 41/03), wobei der Zeitdruck, der durch den drohenden Zuschlag nach Ablauf der 14-Tage-Frist des § 13 VgV entsteht, besonders ins Gewicht fällt, ebenso die Tatsache, dass Informationen, die sich allein aus Quellen in der Sphäre anderer Bieter oder des Auftraggebers ergeben können -- z. B. aus den Vergabeakten --, dem Antragsteller im allgemeinen nicht ohne Weiteres zugänglich sind.Was dem Bieter an Substanziierung anheim zu geben ist, hängt im Übrigen von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, Az.: Verg 41/03).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
Diese Verpflichtung trifft ihn aber nur in einem zumutbaren Rahmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, Az.: Verg 41/03), wobei der Zeitdruck, der durch den drohenden Zuschlag nach Ablauf der 14-Tage-Frist des § 13 VgV entsteht, besonders ins Gewicht fällt, ebenso die Tatsache, dass Informationen, die sich allein aus Quellen in der Sphäre anderer Bieter oder des Auftraggebers ergeben können - z. B. aus den Vergabearten -, dem Antragsteller im allgemeinen nicht ohne Weiteres zugänglich sind. - VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06
Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des …
Vielmehr ist er verpflichtet, sich im zumutbaren Rahmen die notwendigen Informationen zu beschaffen, um zunächst einmal zu prüfen, ob überhaupt ein Vergaberechtsverstoß vorliegt und dann gegebenenfalls einen konkreten Fehler im Verfahren aufzuzeigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003, Az.: Verg 41/03). - VK Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 1 VK 24/17
Öffentliche Auftragsvergabe: Forderung einer automatisierten Entriegelung bei …
Das bestätigen auch die von der Antragsgegnerin zitierten Beschlüsse des OLG Düsseldorf und OLG Brandenburg (IBRRS 2013, 0907 und IBRRS 2012, 4057).
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