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   FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04   

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https://dejure.org/2005,20772
FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04 (https://dejure.org/2005,20772)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2005 - II 246/04 (https://dejure.org/2005,20772)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - II 246/04 (https://dejure.org/2005,20772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69
    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang als Zweck der Verknüpfung der Aussetzung mit einer Sicherheitsleistung; Gefahr von Steuerausfällen auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen; ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04
    Dabei obliegt es dem Finanzamt, die für die Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vorzutragen (BFH, Beschluss vom 20.03.2002, IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809 ).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04
    Dabei ist es Sache des Steuerpflichtigen, die Umstände glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Finanzbehörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (BFH, Beschluss vom 17.01.1996, V B 100/95, BFH/NV 1996, 491; BFH, Beschluss vom 31.01.1997, X S 11/96, BFH/NV 1997, 512).
  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04
    Dabei ist es Sache des Steuerpflichtigen, die Umstände glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Finanzbehörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (BFH, Beschluss vom 17.01.1996, V B 100/95, BFH/NV 1996, 491; BFH, Beschluss vom 31.01.1997, X S 11/96, BFH/NV 1997, 512).
  • BFH, 18.12.2000 - VI S 15/98

    Kindergeld; AdV

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04
    Da der Antragsgegner die Aufhebung der Vollziehung bereits angeordnet hat, ist im vorliegenden Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob er sie zu Recht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht hat (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1998, VIII S 6/97, BFH/NV 1998, 987 , und in BFH/NV 2001, 637 ).
  • BFH, 04.02.1998 - VIII S 6/97

    Anordnung einer Sicherheitsleistung wegen Gefährudung des Steueranspruchs durch

    Auszug aus FG Hamburg, 11.05.2005 - II 246/04
    Da der Antragsgegner die Aufhebung der Vollziehung bereits angeordnet hat, ist im vorliegenden Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob er sie zu Recht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht hat (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 1998, VIII S 6/97, BFH/NV 1998, 987 , und in BFH/NV 2001, 637 ).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 21/10

    Einfuhr: Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach

    Dabei obliegt es bei Anwendung von § 69 FGO der Behörde, konkrete Gesichtspunkte vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Steueranspruch infolge der AdV gefährdet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00 BFH/NV 2002, 809; FG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2005 II 246/04, juris).
  • FG Hamburg, 29.09.2010 - 4 V 104/10

    Zollverfahrenskosten: Kostenschuldnerschaft der Post für Zollverwahrgebühren

    Dabei obliegt es bei Anwendung von § 69 FGO der Behörde, konkrete Gesichtspunkte vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Steueranspruch infolge der AdV gefährdet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; FG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2005 II 246/04, juris).
  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10

    Einfuhr: Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

    Dabei obliegt es bei Anwendung von § 69 FGO der Behörde, konkrete Gesichtspunkte vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Steueranspruch infolge der AdV gefährdet ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; FG Hamburg, Beschluss vom 11. Mai 2005 II 246/04, juris).
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