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   BFH, 17.09.1986 - II R 56/83   

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https://dejure.org/1986,10121
BFH, 17.09.1986 - II R 56/83 (https://dejure.org/1986,10121)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1986 - II R 56/83 (https://dejure.org/1986,10121)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1986 - II R 56/83 (https://dejure.org/1986,10121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Bestandskräftige Steuerfestsetzungen können im Billigkeitsverfahren nach § 227 der Abgabenordnung (AO 1977) nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611).
  • BFH, 22.09.1976 - I R 68/74

    Im voraus zu treffende Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Der Umstand allein, daß eine bestandskräftig veranlagte oder durch rechtskräftiges Urteil festgesetzte Steuer im Widerspruch zu einer späteren Rechtsprechung steht, rechtfertigt noch nicht den Erlaß der Steuer (vgl. das BFH-Urteil vom 22. September 1976 I R 68/74, BFHE 120, 200, BStBl II 1977, 15).
  • BFH, 25.06.1980 - II R 21/79

    Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Dreifamilienhauses, wenn die Nutzung

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Erst durch das später - am 25. Juni 1980 - ergangene BFH-Urteil vom 25. Juni 1980 II R 21/79 (BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728) wurde die Rechtslage dahin geklärt, daß die beabsichtigte Verwendung des Gebäudes für die Steuerbefreiung maßgebend war.
  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger

    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Maßgebend ist nur, ob das FA bei der Veranlagung der Steuer (damals) die Rechtslage richtig beurteilt hat (vgl. das BFH-Urteil vom 3. März 1970 II 135/64, BFHE 99, 8, BStBl II 1970, 503).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.02.1979 - IV 282/77
    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    Dagegen hatte das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 19. Februar 1979 IV 282/77 (EFG 1979, 353) entschieden, es komme auf die Verhältnisse zu Beginn der einjährigen Nutzung an.
  • FG Schleswig-Holstein, 20.03.1979 - III 3/78
    Auszug aus BFH, 17.09.1986 - II R 56/83
    So hatte z. B. das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein durch Urteil vom 20. März 1979 III 3/78 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1979, 462) übereinstimmend mit der Verwaltungsansicht entschieden, daß regelmäßig der Zustand des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbes maßgebend sei; es reiche nicht aus, wenn die Voraussetzungen der Steuervergünstigung erst durch Umbauarbeiten des Erwerbers geschaffen würden.
  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

    aa) Für die Frage, ob eine Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist --und deshalb ein Erlass in Betracht kommt-- ist maßgeblich, ob das FA bei der Steuerfestsetzung (damals) die Rechtslage richtig beurteilt hat (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1986 II R 56/83, BFH/NV 1988, 217, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Für die letztgenannte Auffassung sprechen die BFH-Urteile vom 3. März 1970 II 135/64 (BFHE 99, 8, BStBl II 1970, 503) und vom 17. September 1986 II R 56/83 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5010/01

    Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Umsatzsteuer für Leistungen eines

    Für die Frage, ob eine Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist - und deshalb ein Erlass in Betracht kommt - ist maßgeblich, ob das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung (damals) die Rechtslage richtig beurteilt hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1986 II R 56/83, BFH/NV 1988, 217; vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460 jeweils m.w.N.).
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