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   BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06   

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https://dejure.org/2007,10947
BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06 (https://dejure.org/2007,10947)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2007 - II ZA 17/06 (https://dejure.org/2007,10947)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2007 - II ZA 17/06 (https://dejure.org/2007,10947)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06
    Nach Erlass des Berufungsurteils hat der erkennende Senat im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung des 5. Strafsenats (s. zuletzt Beschl. v. 9. August 2005 - 5 StR 67/05, ZIP 2005, 1678 ff.), der das Berufungsgericht gefolgt ist, ausgesprochen, dass er die früher erwogene "Vorrangrechtsprechung" fallen lässt, um den Geschäftsführer nicht strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt und damit seiner Massesicherungspflicht nachkommen will (Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1455 ff.).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06
    Nach Erlass des Berufungsurteils hat der erkennende Senat im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung des 5. Strafsenats (s. zuletzt Beschl. v. 9. August 2005 - 5 StR 67/05, ZIP 2005, 1678 ff.), der das Berufungsgericht gefolgt ist, ausgesprochen, dass er die früher erwogene "Vorrangrechtsprechung" fallen lässt, um den Geschäftsführer nicht strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt und damit seiner Massesicherungspflicht nachkommen will (Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1455 ff.).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06
    Nach Erlass des Berufungsurteils hat der erkennende Senat im Hinblick auf die gefestigte Rechtsprechung des 5. Strafsenats (s. zuletzt Beschl. v. 9. August 2005 - 5 StR 67/05, ZIP 2005, 1678 ff.), der das Berufungsgericht gefolgt ist, ausgesprochen, dass er die früher erwogene "Vorrangrechtsprechung" fallen lässt, um den Geschäftsführer nicht strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt und damit seiner Massesicherungspflicht nachkommen will (Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1455 ff.).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZR 113/07

    Versagung der Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren trotz Zulassung der

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06
    Der Antrag des Beklagten, ihm für das beabsichtigte Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, war abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, weil der Senat im Falle einer Revisionseinlegung nach § 552 a ZPO verfahren müsste (s. hierzu auch BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, iuris Tz. 1).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 130/03

    Erfolgsaussichten der Revision; Schadenseratz bei fehlgeschlagenem

    Auszug aus BGH, 26.11.2007 - II ZA 17/06
    Die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels muss auch bei einer zugelassenen Revision gegeben sein (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - VI ZR 130/03, iuris Tz. 2).
  • BGH, 18.01.2010 - II ZA 4/09

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen

    Der Antrag des Beklagten, ihm für das beabsichtigte Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, weil der Senat im Falle einer Revisionseinlegung nach § 552 a ZPO verfahren müsste (Sen.Beschl. v. 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Tz. 1; BGH, Beschl. v. 27. September 2007 - V ZR 113/07, juris Tz. 1).
  • BGH, 18.06.2013 - II ZA 4/12

    Verschmelzung: Erlöschen des Amts des besonderen Vertreters des übertragenden

    Die Prozesskostenhilfe ist auch für eine wie hier vom Berufungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision zu verweigern, wenn sie nach § 552a ZPO zurückzuweisen wäre (BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - V ZR 113/07, NJW-RR 2008, 304 Rn. 1; Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Rn. 1).
  • BGH, 26.06.2018 - II ZR 172/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Revisionsverfahrens;

    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt jedoch gleichwohl nur dann in Betracht, wenn der Zulassungsgrund auch gegeben ist (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2003 - IV ZR 73/03, FamRZ 2003, 1552; Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 4) und im Falle einer Revisionseinlegung die Revision nicht nach § 552a ZPO zurückgewiesen werden müsste (BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - II ZA 17/06, juris Rn. 1).
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