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   BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13   

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https://dejure.org/2014,9580
BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13 (https://dejure.org/2014,9580)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2014 - II ZB 3/13 (https://dejure.org/2014,9580)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2014 - II ZB 3/13 (https://dejure.org/2014,9580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Abfindung nach dem Ausscheiden aus einer GbR; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Erfordernis von Berufungsanträgen in der Berufungsbegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Abfindung nach dem Ausscheiden aus einer GbR; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Erfordernis von Berufungsanträgen in der Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86

    Umfang der Berufungsbegründung mit dem Ziel der Herabsetzung eines Geldbetrages

    Auszug aus BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13
    Ist der Beklagte in dem angefochtenen Urteil zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verurteilt worden und will er mit der Berufung lediglich die Herabsetzung auf einen als angemessen erachteten Betrag erreichen, muss die Berufungsbegründung entweder durch förmlichen Antrag oder als Ganzes so eindeutig ergeben, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden, dass für das Berufungsgericht und den Prozessgegner ohne weitere Klarstellung ersichtlich ist, in welchen Grenzen der Rechtsstreit von neuem zu verhandeln ist und das Urteil auf Antrag durch Beschluss für vorläufig vollstreckbar erklärt werden müsste (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 15. Juli 1998 - XII ZB 39/97, FamRZ 1998, 1576, juris Rn. 7; zustimmend Saenger/Wöstmann, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 17; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 21; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 520 Rn. 28).

    Vielmehr reicht es aus, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels aus den innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 9).

    Die Beklagten haben innerhalb der Begründungsfrist weder einen bezifferten Abfindungsbetrag genannt, den sie zu leisten bereit sind, noch haben sie angegeben, welchen Streitwert sie ihrem Rechtsmittel beimessen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336).

  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 39/97

    Anforderungen an Bestimmtheit des Berufungsantrags

    Auszug aus BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13
    Ist der Beklagte in dem angefochtenen Urteil zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verurteilt worden und will er mit der Berufung lediglich die Herabsetzung auf einen als angemessen erachteten Betrag erreichen, muss die Berufungsbegründung entweder durch förmlichen Antrag oder als Ganzes so eindeutig ergeben, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden, dass für das Berufungsgericht und den Prozessgegner ohne weitere Klarstellung ersichtlich ist, in welchen Grenzen der Rechtsstreit von neuem zu verhandeln ist und das Urteil auf Antrag durch Beschluss für vorläufig vollstreckbar erklärt werden müsste (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 15. Juli 1998 - XII ZB 39/97, FamRZ 1998, 1576, juris Rn. 7; zustimmend Saenger/Wöstmann, ZPO, 5. Aufl., § 520 Rn. 17; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 21; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 520 Rn. 28).

    Es reicht zur Bestimmung des Umfangs der Anfechtung nicht schon aus, dass der Berufungskläger einige Argumente vorträgt, die möglicherweise die Höhe des in erster Instanz zugesprochenen Anspruchs in Frage stellen könnten, es aber dem Gericht und dem Prozessgegner überlässt zu ermitteln, welcher Berufungsantrag unter Berücksichtigung dieser Argumente sinnvollerweise zu stellen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1998 - XII ZB 39/97, FamRZ 1998, 1576 juris Rn. 9).

  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

    Anforderungen an die Formulierung des Antrags in der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels aus den innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 9).
  • LG Mönchengladbach, 11.07.2012 - 11 O 6/09

    Zulässigkeit einer Kürzung eines Abfindungsanspruches eines Gesellschafters auf

    Auszug aus BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13
    Auf die Berufung der Berufungskläger zu 1. und zu 2. wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 11.07.2012, Az. 11 O 6/09, abgeändert.
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels aus den innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 9).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZB 36/09

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 25.03.2014 - II ZB 3/13
    Vielmehr reicht es aus, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels aus den innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben (BGH, Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86, NJW 1987, 1335, 1336; Beschluss vom 13. November 1991 - VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urteil vom 22. März 2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - XI ZB 36/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 9).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Es genügt, dass sein Inhalt aus der Begründung zweifelsfrei ersichtlich wird (BAG 31. Januar 2008 - 8 AZR 11/07 - Rn. 27; BGH 25. März 2014 - II ZB 3/13 - Rn. 7) .
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