Rechtsprechung
BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
DDR - Rechtsanwaltskollegium - Auflösung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines aus einem Rechtsanwaltskollegium ausgetretenen Rechtsanwalts auf Auszahlung eines Teils des Vermögens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 1887
- MDR 1995, 529
- NJ 1995, 145
- WM 1995, 406
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78
Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Dies ist nur im Grundsatz richtig, nämlich nur dann, wenn feststeht, daß die aufgelöste juristische Person kein Vermögen mehr hat (vgl. BGHZ 74, 212, 213) [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78]. - BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91
Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Dessen Inhalt kann das Revisionsgericht feststellen (BGHZ 120, 10, 15) [BGH 14.10.1992 - VIII ZR 91/91]. - BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88
Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Ist dies, wie hier, nicht völlig von der Hand zu weisen, muß dem Kläger die Möglichkeit gewährt werden, seine behaupteten Ansprüche doch noch durchzusetzen (vgl. auch BGHZ 75, 178, 182 f.; 105, 259, 260 f.).
- BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78
Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Ist dies, wie hier, nicht völlig von der Hand zu weisen, muß dem Kläger die Möglichkeit gewährt werden, seine behaupteten Ansprüche doch noch durchzusetzen (vgl. auch BGHZ 75, 178, 182 f.; 105, 259, 260 f.). - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Dies kann der Senat ohne Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers aussprechen, obwohl das Berufungsgericht die Klage als unzulässig abgewiesen hat, denn die Sache ist entscheidungsreif und der Senat trifft lediglich die Entscheidung, die das Berufungsgericht nach Zurückverweisung treffen müßte (BGHZ 46, 281, 283 f. m.w.N.). - BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66
Einziehung des KPD-Vermögens
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Behauptet der Kläger in einem gegen die aufgelöste juristische Person gerichteten Rechtsstreit, daß jene noch Ansprüche habe, so kann nicht von ihrer Vermögenslosigkeit ausgegangen werden und ist sie als weiterhin parteifähig zu behandeln (BGHZ 48, 303, 307 [BGH 29.09.1967 - V ZR 40/66];… BGH, Urt. v. 6. Februar 1991 - VIII ZR 26/90, NJW-RR 1991, 660 [BGH 06.02.1991 - VIII ZR 26/90] = LM § 675 BGB Nr. 164 unter 1.). - BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90
Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Behauptet der Kläger in einem gegen die aufgelöste juristische Person gerichteten Rechtsstreit, daß jene noch Ansprüche habe, so kann nicht von ihrer Vermögenslosigkeit ausgegangen werden und ist sie als weiterhin parteifähig zu behandeln (BGHZ 48, 303, 307 [BGH 29.09.1967 - V ZR 40/66]; BGH, Urt. v. 6. Februar 1991 - VIII ZR 26/90, NJW-RR 1991, 660 [BGH 06.02.1991 - VIII ZR 26/90] = LM § 675 BGB Nr. 164 unter 1.). - BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92
Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Bei den Kollegien der Rechtsanwälte handelte es sich um "gesellschaftliche Organisationen des Sozialismus" (vgl.: Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR (Autorenkollektiv) 1980 S. 124 f.), die auch hoheitliche Befugnisse hatten (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1994 - III ZR 174/92, NJW 1994, 2684; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), aber genossenschaftsähnlich organisiert und kraft Gesetzes, also (anders als die Genossenschaften nach dem GenG) ohne Registrierung, juristische Personen waren (§ 8 Abs. 2 Satz 1 RAKollG). - BGH, 17.10.1968 - VII ZR 23/68
Heilung des Mangels der Parteifähigkeit
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Ungeachtet der ungeklärten Rechtsnatur des Beklagten zu 1 muß jedenfalls seine durch § 8 Abs. 2 Satz 1 RAKollG begründete Parteifähigkeit - ebenso wie die einer juristischen Person ausländischen Rechts (BGHZ 51, 27, 28) - im Rahmen von § 50 Abs. 1 ZPO Beachtung finden. - BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von …
Auszug aus BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Am Maßstab des Art. 14 GG kann die Gesetzgebung der früheren DDR nicht gemessen werden (BVerfG, WM 1993, 1936, 1937). - BGH, 01.07.1994 - BLw 113/93
Beschränkung der Rechtsbeschwerde zu Gunsten einzelner Beteiligter; Ansprüche …
- BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52
Rechtsmittel
- BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Rechtsmittel
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Es entspricht vielmehr einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine aufgelöste juristische Person zum Zwecke der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln ist (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406). - BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05
Fruchtextrakt
Der Verlust der Parteifähigkeit tritt erst mit Vollbeendigung der juristischen Person ein (vgl. BGH, Urt. v. 17.10.1994 - II ZR 159/93, ZIP 1994, 1887, 1888;… Musielak/Weth, ZPO, 5. Aufl., § 50 Rdn. 18 m.w.N.). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
Eine aufgelöste juristische Person ist zum Zweck der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406) .
- BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen
Es entspricht vielmehr einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß eine aufgelöste juristische Person zum Zwecke der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln ist (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 216/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Es entspricht vielmehr einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine aufgelöste juristische Person zum Zwecke der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln ist (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 217/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Es entspricht vielmehr einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine aufgelöste juristische Person zum Zwecke der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln ist (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406). - OLG Nürnberg, 10.08.2007 - 13 U 1097/07
Parteifähigkeit einer nach englischem Recht gegründeten Limited; Bestellung eines …
Dieses Ergebnis entspricht auch dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz, dass eine erloschene juristische Person solange als parteifähig anzusehen ist, als ihr nach dem Parteivortrag im betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGHZ 48, 303; 75, 178; BGH, ZIP 1994, 1887; BGH NJW-RR 1995, 329). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
Es entspricht vielmehr einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine aufgelöste juristische Person zum Zwecke der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln ist (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 404/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
Eine aufgelöste juristische Person ist zum Zweck der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406) . - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 402/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
Eine aufgelöste juristische Person ist zum Zweck der Schuldentilgung und Vermögensverteilung als fortbestehend zu behandeln (BGH 17. Oktober 1994 - II ZR 159/93 - WM 1995, 406) . - BGH, 26.06.1995 - II ZR 282/93
Fortbestehen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit nach Aufgabe der …
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 403/11
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste - …
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 218/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 219/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 221/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 220/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- OLG Rostock, 23.10.2003 - 1 U 182/01
Verjährter Anspruch als ein die Parteifähigkeit fingierendes Aktivvermögen - …
- KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00
Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der …
- OLG Köln, 16.09.1997 - 15 U 70/97
Keine Parteifähigkeit der Zeugen Jehovas
- KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken