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   BGH, 18.03.1965 - II ZR 179/63   

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https://dejure.org/1965,5464
BGH, 18.03.1965 - II ZR 179/63 (https://dejure.org/1965,5464)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1965 - II ZR 179/63 (https://dejure.org/1965,5464)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1965 - II ZR 179/63 (https://dejure.org/1965,5464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines auf eine von Anfang an unmögliche Leistung gerichteteten Gesellschaftsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 188/58

    Voraussetzungen für die Begründung einer Innengesellschaft - Gemeinschaftliche

    Auszug aus BGH, 18.03.1965 - II ZR 179/63
    Auch bei Gültigkeit des Gesellschaftsvertrages hat die Klägerin nach § 721 BGB einen Anspruch auf Rechnungslegung, den sie in eigenen Namen gegen den Beklagten als geschäftsführenden Gesellschafter geltend machen kann BGH WM 1960, 1121; RGRK BGB 11. Aufl. § 713 Anm. 3, § 721 Anm. 2; Palandt BGB 24. Aufl. § 713 Anm. 2 c dd).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 206/09

    BGB-Gesellschaft: Rechnungslegungspflicht des die Liquidation betreibenden

    Der an der Liquidation nicht beteiligte und auch sonst über den Vermögensstand der Gesellschaft nicht unterrichtete Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat gegen den die Abwicklung betreibenden Mitgesellschafter einen Anspruch auf Rechnungsabschluss, der den Anspruch auf Rechnungslegung in sich trägt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 1960, II ZR 188/58, WM 1960, 1121; Urteil vom 18. März 1965, II ZR 179/63, WM 1965, 709).

    b) Die an der Liquidation nicht beteiligte und auch sonst über den Vermögensstand der Gesellschaft nicht unterrichtete Klägerin hat gegen die die Abwicklung betreibende Beklagte gemäß § 721 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Rechnungsabschluss, der den Anspruch auf Rechnungslegung in sich trägt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - II ZR 188/58, WM 1960, 1121, 1122; Urteil vom 18. März 1965 - II ZR 179/63, WM 1965, 709, 710; Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 713 Rn. 7, 721 Rn. 3).

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