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   BGH, 06.12.1956 - II ZR 245/55   

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https://dejure.org/1956,2040
BGH, 06.12.1956 - II ZR 245/55 (https://dejure.org/1956,2040)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1956 - II ZR 245/55 (https://dejure.org/1956,2040)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1956 - II ZR 245/55 (https://dejure.org/1956,2040)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vereinbarter wichtiger Grund, Zumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, ergänzende Vertragsauslegung, Nichtbefolgung von Weisungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - II ZR 245/55
    Eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht verlangt keineswegs ein ausdrückliches Eingehen und eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Vorbringen der Parteien, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]).
  • BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter -

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - II ZR 245/55
    Wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat (MDR 1954, 606 [BGH 30.06.1954 - II ZR 26/53] m.Nachw.), muß derjenige, der eine von seinem Vertragsgegner ausgesprochene fristlose Kündigung für ungerechtfertigt hält und deshalb die sich aus dem Vertrag für ihn ergebenden Rechte in Anspruch nimmt, sich seinerseits so verhalten, als wäre die fristlose Kündigung nicht erfolgt.
  • RG, 10.03.1941 - II 87/40

    1. Wann darf ein Unternehmen den Firmenzusatz "Vereinigte" gebrauchen? 2. Darf

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - II ZR 245/55
    Der von der Revision hierfür angezogenen Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 166, 240 [242]) liegt ein völlig verschiedener Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09

    Vertragliches Wettbewerbsverbot im Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung

    Stärker noch wird das Erfordernis der Würdigung der Umstände des Einzelfalles im Urteil des II. Zivilsenats vom 6. Dezember 1956 (II ZR 245/55, HVR Nr. 203) hervorgehoben.
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