Rechtsprechung
| RFH, 12.04.1932 - II A 119/32 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.03.1982 - II R 120/79
Sicherungshypothek - Vormerkung - Veranlagung
Allerdings hat die Rechtsprechung anerkannt, daß einem Grundpfandgläubiger derjenige gleichzustellen ist, dem eine Vormerkung auf Eintragung einer Hypothek zusteht (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 12. April 1932 II A 119/32, RFHE 31, 43; ferner auch das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juli 1979 II R 44/79, BFHE 128, 416, BStBl II 1979, 685). - BFH, 18.07.1979 - II R 44/79
Grundpfandrecht - Sicherung einer Forderung - Pfandrecht - Vormerkung - …
Der Reichsfinanzhof (RFH) hat bereits mit Urteil vom 12. April 1932 II A 119/32 (RFHE 31, 43) ausgesprochen, daß als Hypothekengläubiger im Sinne des § 14 des damals geltenden Grunderwerbsteuergesetzes auch derjenige gilt, für den noch keine Hypothek eingetragen worden ist, dessen Anspruch auf Einräumung einer Hypothek aber durch Vormerkung gesichert worden ist.
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