Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1975 - II A 1347/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 07.11.1973 - 5 K 979/73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1975 - II A 1347/73
- BVerwG, 14.02.1977 - 7 B 161.75
Papierfundstellen
- DVBl 1977, 391
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.07.1989 - 9 K 1/89 "Durchschnittlich" kann auch zeitlich verstanden werden in dem Sinne, daß der in einer bestimmten, zeitlich begrenzten Rechnungsperiode anfallende Investitionsaufwand für die Herstellung der gesamten Einrichtung zu ermitteln ist (so OVG Münster, Urt. v. 15.9.1975 - II A 1347/73 - Gemeindetag 1976, 182;… Urt. v. 15.3.1988 - 2 A 311/86 - NWVBl 1988, 344 zum gleichlautenden § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW).
Daraus folgt, daß der Beitragssatz auch eine Beteiligung an den Kosten für bereits vorhandene, in der Vergangenheit mit einem geringeren Aufwand erstellte (Teil-)Anlagen umfaßt, etwa für Kläranlagen oder zentrale Pumpstationen (ebenso: OVG Münster, Urt. v. 15.9.1975 - II A 1347/73 -, Gemeindetag 1976, 182 = Gemeindehaushalt 1976, 190;… Dahmen/Driehaus/Küfmann/Wiese, Kommentar zum KAG für das Land Nordrhein-Westfalen, 2. Auflage, § 8 Rdnr. 55 f;… Thiem a.a.O., § 8 Nr. 75 und 118).".
Durch Teilung des umlegbaren veranschlagten Aufwandes durch die Gesamtsumme der geschätzten anschließbaren Geschoßflächen ergibt sich der Beitragssatz." Eine solche Kalkulation ist eine Gesamtkalkulation im Sinne einer Globalkalkulation Der Gesetzgeber hat es jedoch hierbei nicht bewenden lassen, sondern die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 11.12.1980 (…a.a.O.) zum Anlaß genommen, eine Formulierung in das Gesetz aufzunehmen, die nahezu wortgleich der des § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW ist, und die nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 15.9.1975, a.a.O.) eine Kalkulation aufgrund einer zeitlich abgegrenzten Rechnungsperiode zuläßt.
- VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12
Wasseranschlussbeitrag
Im Fall der vormaligen dezentralen Ver- bzw. Entsorgung etwa wird insoweit eine nur provisorische Erschließung durch eine endgültige und ordnungsgemäße ersetzt (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 6. September 2006, a.a.O.; zur dortigen Rechtslage OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. September 1975 - II A 1347/73 -, zit. nach juris, Rn. 19; Urteil vom 15. Februar 2000 - 15 A 5328/96 -, zit. nach juris; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 15 A 890/90 -, zit. nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche …
Rn. 21 Soweit andere Obergerichte darauf abstellen, dass allein schon mit der Möglichkeit der Ableitung des Niederschlagswassers die Möglichkeiten zur Nutzung des Grundstückes, insbesondere zur baulichen Ausnutzung, verbessert werden und der beitragsrechtliche Vorteil vor allem in der Wertsteigerung des Grundstücks seinen Ausdruck findet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21. Dezember 2000 - 15 A 4579/97 - und Urt. v. 15. September 1974 - II A 1347/73 - zu § 8 KAG NRW;… OVG Sachsen, Urt. v. 12. Juli 2007 - 5 B 576/05 - …und Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 - zu §§ 17 Abs. 1 Satz 1, 18 Abs. 1 SächsKAG, jeweils zit. nach JURIS;… vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20. Januar 1988 - 10 C 8/87 -, LS zit. nach JURIS;… VG Cottbus, Urt. v. 27. April 2010 - 6 K 197/08 -, zit. nach JURIS), folgt dies aus einer Deutung des beitragsrechtlichen Vorteils nicht als (vorrangig) einrichtungsbezogener, sondern als (vorrangig) grundstücksbezogener Vorteil.
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