Rechtsprechung
| RFH, 06.09.1933 - II A 139/33 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.06.2013 - II R 26/11
Versicherungsteuerpflicht der Kautionsrückversicherung
Rn. 28 b) Eine Rückversicherung i.S. des § 4 Nr. 1 VersStG setzt begrifflich eine andere (steuerbare) Versicherung voraus, deren Wagnis ganz oder teilweise vom Rückversicherer übernommen wird (vgl. RFH-Urteil vom 6. September 1933 II A 139/33, RFHE 34, 72). - FG München, 23.03.2011 - 4 K 1008/08
Keine Versicherungsteuerbefreiung für Kautionsrückversicherungen
Bereits der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) hat dieses Rechtsverständnis zugrunde gelegen, wobei die Rückversicherung noch als "mittelbare" Versicherung und die Erstversicherung als "Hauptversicherung" bezeichnet worden ist (vgl. RFH-Urteil vom 6. September 1933 II A 139/33, RFHE 34, 72). - BFH, 18.05.1971 - II 134/64
Versicherungsentgelte - Rückdeckungsversicherungen - Privatrechtliche Unternehmer …
Zu demselben Ergebnis war bereits der RFH in dem Urteil II A 328/36 vom 10. September 1937 (RStBl 1937, 1259) unter Aufgabe seines früheren Standpunktes (Urteile II A 177/23 vom 26. Oktober 1923, RFH 13, 34; II A 56/31 vom 24. Februar 1931, RStBl 1931, 563; II A 139/33 vom 6. September 1933, RFH 34, 72) gelangt.
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