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| RFH, 08.02.1928 - II A 14/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 01.04.1969 - II 83/64
Rückgängigmachung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs bei Änderung des …
Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die Beteiligten ihr Ziel ohne weiteres grunderwerbsteuerfrei in einer ausdrücklich durch das Gesetz gebilligten Weise hätten erreichen können, wenn sie - ohne Änderung im sachlichen Ergebnis - nur eine wenig andere Reihenfolge ihrer Verträge gewählt hätten, etwa derart, daß der Vater den Hof vor oder nach Abschluß des Ehevertrages seiner Tochter allein oder erst nach Abschluß des Ehevertrages auch beiden Eheleuten gemeinsam überlassen hätte (vgl. § 3 Nrn. 4 und 6 GrEStG; Urteil des Reichsfinanzhofs II A 14/28 vom 8. Februar 1928, Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs Bd. 23 S. 16; BFH-Urteil II 57/61 U vom 19. Juli 1962, BFH 75, 351, BStBl III 1962, 394; Boruttau-Klein, a.a.O., § 3 Tz. 59, 112).
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