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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1966 - II A 199/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,8398
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1966 - II A 199/65 (https://dejure.org/1966,8398)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.1966 - II A 199/65 (https://dejure.org/1966,8398)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 1966 - II A 199/65 (https://dejure.org/1966,8398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1967, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2001 - 1 L 3362/00

    Ausübung öffentlicher Gewalt; Darlegungserfordernis; ergänzendes Vorbringen; …

    Die Klägerin hatte im Zustimmungsverfahren gegenüber der Beklagten als Zustimmungsbehörde nicht einmal eine dieser gleich gestellte Rechtsposition, auch wenn die Bauvorhaben der in § 82 NBauO genannten öffentlichen Bauherrn einer verfahrensrechtlichen Sonderregelung unterworfen werden (…vgl. Schmaltz, a.a.O., Rdnr. 1; im Übrigen vgl. auch BVerwG…, Urt. vom 27.6.1969 - VII C 20.67 -, Buchholz 410.80 Nr. 2, S. 1 , und OVG Münster, Urt. vom 8.11.1966, 11 A 199/65 -, DÖV 1967, 388 f., die zum nordrhein-westfälischen Gebührenrecht ebenfalls sinngemäß die Auffassung vertreten haben, der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz werde nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt gestellt, und zwar - so das BVerwG - auch dann nicht, wenn man den Begriff der öffentlichen Gewalt nicht auf die Eingriffsverwaltung beschränke, sondern auch auf die Leistung gewährende Verwaltung ausdehne, also jede hoheitliche Tätigkeit des Staates damit erfasse).
  • VG Berlin, 17.06.2014 - 1 K 69.13

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für eine Baustelleneinrichtung

    Auch die vom Verwaltungsgericht Minden als Beleg zitierten Entscheidungen (VG Minden…, Urteil vom 6. Februar 2013, a.a.O., Rn. 61 m.w.N.) beziehen sich jeweils auf anderslautende Vorschriften und betreffen darüber hinaus wesentlich andere Sachverhalte (vgl. u.a. OVG Münster…, Urteil vom 25. Januar 1971, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 8. November 1966 - II A 199/65 - DÖV 1967, S. 388).
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