Rechtsprechung
| RFH, 03.08.1926 - II A 213/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 16.12.1964 - II 165/61 U
Nachforderung von Versicherungsteuer als Verstoß gegen Treu und Glauben
Wie es unerheblich ist, ob eine Pflicht zur Ausstellung eines Versicherungsscheins besteht oder nicht und daß das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses nicht von der Ausfertigung eines Versicherungsscheines abhängt (Urteile des Reichsfinanzhofs II A 213/26 vom 3. August 1926, Bd. 19 S. 241; II A 473/29 vom 9. Oktober 1929, RStBl 1929 S. 676, Slg. Bd. 26 S. 32; II A 199/30 vom 29. April 1930, RStBl 1930 S. 370), so ist es im Streitfall ebenfalls nicht entscheidend, ob die Eintragung in das FV-Verzeichnis die Ausstellung eines Versicherungsscheins ersetzen soll oder nicht und ob die dem Versicherungsnehmer von der Stpfl. übersandte Abschrift der Schätzungsniederschrift den Charakter eines Versicherungsscheins hat oder zum besseren Verständnis des Versicherungsnehmers nur als solcher bezeichnet wird.Träfe die Auffassung der Stpfl. zu, so könnten entgegen aller bisherigen Rechtsprechung z.B. die im Klammerzusatz des § 3 VersStG 1937 ausdrücklich beispielhaft genannten Eintrittsgelder (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 213/26, a.a.O.) und die Gebühren für die erste Ausfertigung eines Versicherungsscheins (…Urteile des Reichsfinanzhofs II A 473/29 und II A 199/30, a.a.O.) - als in diesem Sinne nur der Begründung des Versicherungsverhältnisses dienend - nicht der Versicherungsteuer unterliegen.
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