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| OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1973 - II A 299/72 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 1973 - II A 299/72 (https://dejure.org/1973,9077)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1974, 674
- DÖV 1974, 710
Wird zitiert von ... (3)
- VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Rn. 22 Die tatsächliche Anschlussmöglichkeit ist im Sinne der zitierten Vorschrift für ein Grundstück gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen betriebsfertigen öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (…vgl. Urteil der Kammer vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19, Beschlüsse der Kammer vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18 …und vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; so auch OVG Münster, Urteil vom 28. September 1973 - II A 299/72 - DB 1974, 674 …und vom 31. Mai 2005 - 15 A 1691/03 - Grünewald in Driehaus, KAG, § 8 Rn. 540, 542). - VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Rn. 20 Die tatsächliche Anschlussmöglichkeit ist im Sinne der zitierten Vorschrift für ein Grundstück gegeben, wenn dieses unter gemeingewöhnlichen Umständen an einen betriebsfertigen öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann (…vgl. Urteil der Kammer vom 24. Oktober 2010 - 6 K 197/08 -, juris Rn. 19, Beschlüsse der Kammer vom 25. November 2016 - 6 L 474/16 -, juris Rn. 18 …und vom 18. Mai 2012 - 6 L 81/12 -, juris Rn. 23; so auch OVG Münster, Urteil vom 28. September 1973 - II A 299/72 - DB 1974, 674 …und vom 31. Mai 2005 - 15 A 1691/03 - Grünewald in Driehaus, KAG, § 8 Rn. 540, 542). - VG Cottbus, 27.04.2010 - 6 K 197/08
Wasseranschlussbeitrag; Rechtsverbindlichkeit der bauplanerischen Satzung
Den Grundstücken wird durch den im Straßenkörper des G.K. Weges verlaufenden Abwasserhauptsammler auch eine tatsächlich und rechtlich hinreichend gesicherte Anschlussmöglichkeit vermittelt, da sie unter gemeingewöhnlichen Umständen an diesen betriebsfertigen öffentlichen Kanal angeschlossen werden können (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 28. September 1973 - II A 299/72 - DB 1974, 674; Urteil vom 31. Mai 1974 - II A 1138/72 -, KStZ 1974, 235; Urteil vom 7. September 1993 - 2 A 169/91 - StGR 1994, 57, 60; Urteil vom 1. April 2003 - 15 A 2254/01 - NVwZ-RR 2003, 778; Urteil vom 31. Mai 2005 - 15 A 1691/03 - KStZ 2005, 191) und dem nach Maßgabe des Ortsrechts, in dem das Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten als Einrichtungsträger und der Klägerin als Grundstückseigentümerin hinsichtlich des Anschlusses und der Benutzung der öffentlichen Einrichtung geregelt ist, keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. hierzu OVG Nordrhein- Westfalen…, Urteil vom 1. April 2003, a.a.O.).
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