Rechtsprechung
| RFH, 21.04.1931 - II A 5/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.01.1980 - II R 52/76
Grunderwerbsteuerpflicht - Kapitalgesellschaftsanteil - Organverhältnis
Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 GrEStG entsteht dementsprechend auch dann, wenn jemand alle Anteile an der Kapitalgesellschaft X, die ihrerseits sämtliche Anteile an der grundstücksbesitzenden Kapitalgesellschaft Y hält, in seiner Hand vereinigt; denn auch die Grundstücke der Gesellschaft Y gehören im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG zum Vermögen der Gesellschaft X (vgl. dazu schon das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 21. April 1931 II A 5/31, RFHE 29, 59 und das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Oktober 1962 II 64/61 U, BFHE 76, 123, BStBl III 1963, 45, sowie den Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz von Boruttau/Klein/Egly/Sigloch, 10. Aufl. 1977, § 1 Tz. 221, Beispiel 3). - BFH, 17.10.1962 - II 64/61 U
Frage der Anteilsvereinigung, wenn die Anteile einer anderen GmbH gehören, deren …
Auch dieser Erwerb unterliegt der Steuer (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 5/31 vom 21. April 1931, RStBl 1931 S. 547, Slg. Bd. 29 S. 59).
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