Rechtsprechung
| RFH, 13.10.1931 - II A 529/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 22.06.1966 - II 74/63
Grunderwerbssteuerrechtlicher Gegenstand eines Kaufvertrages ist der Verkauf …
Deshalb zählen "immerwährende" Grunddienstbarkeiten (für ein Wegerecht vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs II A 529/31 vom 13. Oktober 1931, RFH 29, 348), "namentlich Grundgerechtigkeiten von unbegrenzter Dauer" (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 560/31 vom 12. April 1932, RFH 31, 243, 249) zweifelsfrei zu den dauernden Lasten. - BFH, 09.09.1959 - II 157/57 U
Erschließungskosten im Sinne einer auf dem Grundstück ruhenden dauernden Last …
Siehe die Urteile des Reichsfinanzhofs II A 529/31 vom 13. Oktober 1931 (RStBl 1932 S. 90, Slg. Bd. 29 S. 348) und II A 560/31 vom 12. April 1932 (RStBl 1932 S. 880, Slg. Bd. 31 S. 243). - BFH, 25.03.1958 - II 193/56 U
Begriff der auf dem Grundstück ruhenden dauernden Lasten
Damit sind auch dauernde Lasten privatrechtlicher Art nicht zur Gegenleistung zu rechnen, siehe dazu die Urteile des Reichsfinanzhofs II A 529/31 vom 13. Oktober 1931 (Slg. Bd. 29 S. 348, Reichssteuerblatt - RStBl - 1932 S. 90) und II A 560/31 vom 12. April 1932 (Slg. Bd. 31 S. 243, RStBl 1932 S. 880), immerwährende Grunddienstbarkeiten betreffend.
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