Rechtsprechung
| RFH, 19.05.1922 - II A 59/22 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 19.03.1980 - II R 39/77
Umwandlungsbeschluß - GmbH - Börsenumsatzsteuer - Wertpapier - Umwandlung
Der in der Steuergesetzgebung seit langem verwendete Begriff des Einbringens hat nach der ständigen Rechtsprechung auch die vereinbarte Vermögensübertragung zum Gegenstand gehabt, die ohne Einzelübertragung kraft Gesetzes eintritt (vgl. die Urteile des Reichsgerichts - RG - vom 10. Dezember 1907 Rep VII 101/07, RGZ 67, 197; vom 27. September 1912 Rep VII 181/12, RGZ 80, 168; die Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 19. Mai 1922 II A 59/22, RFHE 9, 273, und vom 17. Februar 1939 II 556/37, RFHE 46, 174; aus der Gesetzgebung vgl. vor allem § 19a GrEStG i. d. F. der Steuernotverordnung vom 1. Dezember 1930, wo eindeutig der Vermögensübergang bei der Verschmelzung als ein Einbringen gesehen werde). - BFH, 13.02.1980 - II R 129/78
OHG - Gründung einer Aktiengesellschaft - Umwandlung - Aktiengesellschaft - …
Ob im vorliegenden Fall Börsenumsatzsteuer auch aus § 18 Abs. 2 Nr. 2 KVStG 1959 im Hinblick auf die Auflösung der früheren OHG im Zuge der Umwandlung (vgl. § 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UmwG) entstanden ist, kann offenbleiben (wegen vergleichbarer Fälle beim früheren Reichsstempelgesetz vgl. das Urteil des RFH vom 19. Mai 1922 II A 59/22, RFHE 9, 273 mit weiteren Nachweisen).
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