Rechtsprechung
| RFH, 21.05.1920 - II A 92/20 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 16.01.1959 - III 20/58 U
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde, die sich nur gegen die Kostenentscheidung …
Diese Auffassung hat der Reichsfinanzhof in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs II A 92/20 vom 21. Mai 1920 - Slg. Bd. 3 S. 38 -, I A 38/24 vom 23. Mai 1924 - Slg. Bd. 14 S. 58, 67 - und IV 228/37 vom 27. Januar 1938 - Steuer und Wirtschaft 1938 II Nr. 112 -). - BFH, 01.02.1957 - VI 112/55 U
Selbständige Anfechtbarkeit der finanzgerichtlichen Kostenentscheidung
Dementsprechend hat der Reichsfinanzhof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit des Rechtsweges gegen Kostenentscheidungen nur in den Fällen anerkannt, in denen nach Erledigung der Hauptsache noch eine Kostenentscheidung getroffen werden muß, die eine Prüfung der Rechtslage in der Sache selbst erfordert (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs II A 92/20 vom 21. Mai 1920, Slg. Bd. 3 S. 38, und II A 350/25 vom 14. Juli 1925, Slg. Bd. 17 S. 44). - BFH, 28.01.1954 - IV 554/53 U
Rechtsmittelkostenfrage nach der Änderung eines Einkommensteuerbescheids
Der Reichsfinanzhof hat zwar in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß eine über einen Steuerbescheid ergehende Entscheidung im Kostenpunkt allein nicht anfechtbar ist (vgl. z.B. Urteile des Reichsfinanzhofs II A 92/20 vom 21. Mai 1920, Slg. Bd. 3 S. 38; IV 228/37 vom 27. Januar 1938, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1938 Nr. 112).
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