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| RFH, 12.05.1923 - II A 94/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 26.04.2018 - III R 12/17
Änderung von Antrags- und Wahlrechten
Dieser Umstand berechtigt sie dazu, im Rahmen der geänderten Steuerfestsetzung (§ 351 Abs. 1 AO) alle tatsächlichen und rechtlichen (nicht bindenden) Einwendungen vorzubringen, selbst wenn sie sie schon gegen den ursprünglichen bestandskräftig gewordenen Bescheid hätten vorbringen können (Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 351 AO Rz 13; Siegers in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 351 AO Rz 52; Bartone in Gosch, AO § 351 Rz 12; so schon Reichsfinanzhof, Urteil vom 12. Mai 1923 II A 94/23, RFHE 12, 133; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1961 IV 286/58 U, BFHE 74, 375, BStBl III 1962, 142, zu den gleichlautenden Vorgängerregelungen zu § 351 AO).
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