Rechtsprechung
| BGH, 19.11.1984 - II ARZ 11/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Gerichtsstand hinsichtlich der gerichtliche Bestellung eines Notvorstands einer Spaltgesellschaft um eine Hauptversammlung einberufen zu können
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.1955 - II ARZ 1/55
Gerichtsstandsbestimmung
Auszug aus BGH, 19.11.1984 - II ARZ 11/84
Nur wenn offensichtlich ist, daß die beabsichtigten Anträge unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben können, ist eine Gerichtsstandsbestimmung ausgeschlossen (BGHZ 19, 102, 106).
- BGH, 22.11.2016 - II ZB 19/15
Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes …
Rn. 17 Die Organe einer Restgesellschaft sind gesellschaftsrechtlich zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 1984 - II ARZ 2/83, WM 1984, 698; Beschluss vom 19. November 1984 - II ARZ 11/84, WM 1985, 126; Beschluss vom 5. März 2007 - II ARZ 2/05, ZIP 2007, 1028, 1029).
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