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Rechtsprechung
   BFH, 13.05.1992 - II B 131/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3217
BFH, 13.05.1992 - II B 131/91 (https://dejure.org/1992,3217)
BFH, Entscheidung vom 13.05.1992 - II B 131/91 (https://dejure.org/1992,3217)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - II B 131/91 (https://dejure.org/1992,3217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Substantiierte Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Einlegung einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 13.05.1992 - II B 131/91
    Im übrigen hat der BFH in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 25. Juli 1980 III R 46/78 (BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152) die Entbehrlichkeit der Kücheneinrichtung lediglich für den Fall angenommen, daß "nach der baulichen Gestaltung eindeutig eine selbständige, abgeschlossene Wohnung vor(liegt)".

    "Nur in diesen Fällen ist auch eine eingerichtete und benutzbare Küche Voraussetzung für die Anerkennung von Räumen als selbständige Wohnung (BFHE 132, 99, BStBl II 1981, 152, 153 unter 2.).

  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 13.05.1992 - II B 131/91
    Denn die Tatsache, daß ein Urteil falsch ist, stellt für sich genommen noch keinen Zulassungsgrund i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98).
  • BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag

    Indessen arbeitet sie die angeblich voneinander abweichenden Rechtssätze des angefochtenen Urteils und der mutmaßlichen Divergenzentscheidung nicht heraus und stellt sie gegenüber (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 21.12.1994 - VIII B 51/94

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beizumessen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH- Beschluß vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762).

    Die bloße Behauptung, die rechtliche Würdigung werde dem unstreitigen Sachverhalt nicht gerecht, genügt ebensowenig wie der weitere Hinweis, die lediglich abstrakt formulierten Rechtsfragen seien für eine Vielzahl von Organschaftsverhältnissen bedeutsam (BFH/NV 1992, 762).

  • BFH, 01.03.1994 - IV B 6/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 FGO )

    Eine Rechtssache hat nach der ständigen Rechtsprechung des BFH grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 7, m. w. N.).
  • BFH, 01.07.1996 - VIII B 113/95

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Die -- behauptete -- Rechtsfehlerhaftigkeit eines Urteils stellt indessen für sich genommen noch keinen Zulassungsgrund i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762, m. w. N.).
  • BFH, 12.03.1996 - VIII B 134/95

    Die Sachaufklärungsrüge in der vermeintlichen Funktion Beweisanträge zu ersetzen

    Hätte das FG hingegen im konkreten Fall lediglich das Auskunftsersuchen abweichend von den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben als schwierig beurteilt, läge allenfalls eine fehlerhafte Rechtsanwendung vor, die für sich allein keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen vermag (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546, und vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762).
  • BFH, 09.08.1999 - III B 21/99

    Zulassungsgrund - Umbau eines Gebäudes - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellung …

    In Fällen, in denen das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der bloße Hinweis nicht aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von denjenigen unterscheide, über die der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… vom 22. Februar 1995 VIII B 81/94, BFH/NV 1995, 711).
  • BFH, 03.04.2001 - VII B 331/00

    Lebensversicherung - Geldleistung - Anfechtungsgesetz - Insolvenz - Anfechtung - …

    Die Behauptung, die rechtliche Würdigung des FG werde dem Sachverhalt nicht gerecht, genügt ebenso wenig, wie der Hinweis, die lediglich abstrakt formulierten Rechtsfragen seien höchstrichterlich noch nicht entschieden und für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung (BFH-Beschluss vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762).
  • BFH, 19.09.1994 - VIII B 110/93

    Abweisung der Revision

    Danach ist neben der -- hier erfolgten -- genauen Bezeichnung der angeblichen Divergenzentscheidungen die Gegenüberstellung zweier voneinander abweichender abstrakter Rechtssätze erforderlich (BFH- Beschluß vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762).
  • BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - …

    In Fällen, in denen das Finanzgericht (FG) seine Entscheidung unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu treffen und tatsächlich auch getroffen hat, reicht für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht der bloße Hinweis aus, daß noch keine BFH-Entscheidung zu dem vom FG beurteilten Sachverhalt vorliege oder sich der Sachverhalt des Streitfalles von demjenigen unterscheide, über den der BFH bereits entschieden habe; denn daraus ergibt sich noch nicht, daß ein Klärungsbedarf besteht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 1991 II B 122/90, BFH/NV 1992, 602; vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… vom 22. Februar 1995 VIII B 82/94, BFH/NV 1995, 711).
  • BFH, 10.03.1995 - VIII B 98/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Eine mögliche fehlerhafte Rechtsanwendung des FG begründet keine grundsätzliche Bedeutung (BFH-Beschluß vom 13. Mai 1992 II B 131/91, BFH/NV 1992, 762;… Ruban/Gräber, a. a. O., § 115 Rz. 62).
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

  • BFH, 22.02.1995 - VIII B 81/94

    Mangel an der Darlegung der gundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 08.05.1995 - VIII R 121/94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • BFH, 30.09.1993 - IV B 182/92

    Anforderungen an die Geltenmachung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher …

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