Rechtsprechung
| BFH, 15.05.2009 - II B 16/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Nämlichkeit des in der Einspruchsentscheidung und im zu überprüfenden Grunderwerbsteuerbescheid erfassten Lebenssachverhalts
- Judicialis
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; GrEStG § 1 Abs. 1
Begründung eines der Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz ( GrEStG ) unterliegenden Anspruchs auf Grundstücksübereignung - datenbank.nwb.de
Nämlichkeit des in der Einspruchsentscheidung und im Grunderwerbsteuerbescheid zu überprüfenden Lebenssachverhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 11 K 1222/05
- BFH, 15.05.2009 - II B 16/09
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.12.2009 - II R 33/08
Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Überprüfbarkeit der Gegenleistung im …
Nur im Rahmen des Lebenssachverhalts, der durch den angefochtenen Verwaltungsakt erfasst worden ist, darf das FA prüfen, ob der steuerrechtlich erhebliche Sachverhalt richtig und vollständig ermittelt worden und die nach dem verwirklichten Steuertatbestand entstandene Steuer richtig festgestellt worden ist (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 28. Juli 1993 II R 50/90, BFH/NV 1993, 712;… vom 19. Januar 1994 II R 32/90, BFH/NV 1994, 758; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 II B 16/09, nicht veröffentlicht). - FG Münster, 24.09.2009 - 8 K 2284/06
Ablaufhemmung bei Nichtanzeige durch den Notar
Rn. 83 Zwar ist hier die EE vom 30.03.2006 nicht bereits deshalb etwa rechtswidrig, weil ihr ein anderer grunderwerbsteuerrechtlicher Lebenssachverhalt zugrunde gelegt worden ist als dem Grunderwerbsteuerbescheid vom 09.09.2005 und deshalb die dem FA eingeräumte Überprüfungsberechtigung und damit seine Entscheidungsbefugnis durch den angefochtenen Verwaltungsakt begrenzt ist (…vgl. dazu BFH-Urteil vom 19.01.1994 II R 32/90 BFH/NV 1994, 758 und vom 28.07.1993 II R 50/90 BFH/NV 1993, 712 und BFH-Beschluss vom 15.05.2009 II B 16/09 juris-Rechtsprechungsdokumentation).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.